Heidi Klum: Justiz-Ärger mit Donald Trump?
Wird dieser Fehler noch ein juristisches Nachspiel haben? Eine Ex-Teilnehmerin packt in dem Magazin aus, dass die Mädchen beim Aufenthalt in den USA kein gültiges Arbeitsvisum hatten. Offenbar hatten Sender und Produktionsfirma lediglich die Einreisegenehmigung ESTA beantragt.
Heidi Klum droht Ärger mit Donald Trump
"Viele Jobs, die wir bei Challenges und Castings ergattern konnten, wurden selbstverständlich bezahlt. Das Geld wurde uns dann unter der Hand ausgezahlt“, so die Kandidaten zu Closer. Sollten diese Vorwürfe stimmen, könnte Heidi Klum Ärger mit Präsident Donald Trump (70) ins Haus stehen.
Klums Anwalt mischt sich ein
Gegenüber Bild lässt Heidi Klums Anwalt Christian-Oliver Moser verlauten: "Unsere Mandantin ist ausschließlich kreative Ideengeberin und Moderatorin von ,Germany’s Next Topmodel by Heidi Klum‘.“ Er versichert, Klum habe keinerlei Ärger mit den US-Behörden. Weiter weist er darauf hin, dass ProSieben als auch die Produktionsfirma für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich sind. ProSieben zu Bild: "Die Kandidatinnen sind ganz offiziell für Dreharbeiten in die USA gereist.“
Arbeitsvisum nicht vorhanden?
Doch die Beantragung einer Einreise in die Vereinigten Staaten reicht eben nicht aus, wenn man dort auch arbeiten möchte. Deshalb muss im Vorfeld einer USA-Reise die Antragstellung einer Arbeitsgenehmigung erfolgen.