Hausdurchsuchung: Zollfahnder bei Sonja Zietlow
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt gegen die „Dschungelcamp“-Moderatorin. Sie soll eine Mitarbeiterin als Scheinselbstständige beschäftigt haben.
Grünwald - Zollbeamte und Staatsanwaltschaft – mitten im Nobelviertel Grünwald. Was war da los?
Wie die AZ erfuhr, haben Beamte am vergangenen Dienstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I die Büros des Vereins „Beschützerinstinkte e.V.“ durchsucht.
Der Verein hilft laut seiner Homepage Hunden in Not und fördert „tiergestützte Therapie für behinderte und kranke Kinder“. Gegründet wurde der Verein 2008 von „Dschungelcamp“-Moderatorin Sonja Zietlow – die gleichzeitig auch Vereinsvorstand ist. Am selben Tag durchsuchten die Fahnder deshalb auch Zietlows Haus.
An beiden Standorten beschlagnahmten die Beamten Unterlagen – und nahmen sie zur Prüfung mit zur Staatsanwaltschaft.
„Ich kann bestätigen, dass es am 26. Februar zu einer Durchsuchung gekommen ist“, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Peter Preuß auf AZ-Anfrage. Die Beamten hätten sowohl Zietlows Haus als auch „Büros“ durchsucht – nach AZ-Informationen sind das die von „Beschützerinstinkte“.
Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen des Verdachts auf Scheinselbstständigkeit einer Mitarbeiterin des Vereins, so Preuß. Scheinselbstständige sind Arbeitnehmer, die als Unternehmer auftreten. Das soll ein Arbeitsverhältnis verschleiern, um vor allem Sozialabgaben, Steuern und weitere Bedingungen des Arbeitsrechts zu umgehen.
Für solche Fälle ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zuständig. Die Ermittlungen basierten auf einer Anzeige vom August 2012. Sie stamme „von einer Privatperson“, sagt Staatsanwalt Preuß.
Auf AZ-Anfrage bestätigt Sonja Zietlows Rechtsanwältin Bibiana Baunach die Durchsuchung. Sie sei „eine Reaktion auf arbeits- beziehungsweise vertragsrechtliche Vorgänge, über die vor den Arbeitsgerichten gestritten wird.“ Hintergrund sei ein Gerichtsstreit über „ein nicht einvernehmlich beendetes Vertragsverhältnis zwischen dem Verein Beschützerinstinkte und einer ehemaligen Vertragspartnerin“, so die Anwältin.
Sie fügt hinzu: In einem beendeten Verfahren gebe es „schon Beschlüsse des Arbeitsgerichts München, welche zugunsten des Vereins getroffen wurden.“
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