Hat Bushido einen Fan verprügelt?

Der Rapper Bushido steht erneut im Visier der Justiz. Ihm wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, weil er im Mai vor seinem Haus in Berlin einen Fan verprügelt und verletzt haben soll, wie die "Bild"-Zeitung am Donnerstag berichtete.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Skandal-Duo: Sido und Bushido, jahrelang beleidigten sich die damaligen Todfeinde im deutschen Rapgeschäft. 2011 versöhnten sich die beiden Rapper und machten sogar ein Album zusammen. Ende 2011 waren Sido und Bushido dann in der Talkrunde von Markus Lanz zu Gast. Nachdem die Gesprächsrunde zu eskalieren drohte und das ZDF im Nachhinein einige Szenen kürzte, beschimpfte Bushido Gastgeber Markus Lanz via Twitter als "Heuchler".
dpa 4 Skandal-Duo: Sido und Bushido, jahrelang beleidigten sich die damaligen Todfeinde im deutschen Rapgeschäft. 2011 versöhnten sich die beiden Rapper und machten sogar ein Album zusammen. Ende 2011 waren Sido und Bushido dann in der Talkrunde von Markus Lanz zu Gast. Nachdem die Gesprächsrunde zu eskalieren drohte und das ZDF im Nachhinein einige Szenen kürzte, beschimpfte Bushido Gastgeber Markus Lanz via Twitter als "Heuchler".
Im April 2013 wurden Vorwürfe laut, Bushido würde sich in zwielichtigen Milieus herumtreiben und mit dem kriminellen Abou-Chaker-Clan in Verbindung stehen. Bushido soll einem Clan-Mitglied eine Generalvollmacht über sein Leben ausgestellt haben. Aufgrund dessen wurde vermutet, dass Bushido mittlerweile zur Mafia gehört.
dpa 4 Im April 2013 wurden Vorwürfe laut, Bushido würde sich in zwielichtigen Milieus herumtreiben und mit dem kriminellen Abou-Chaker-Clan in Verbindung stehen. Bushido soll einem Clan-Mitglied eine Generalvollmacht über sein Leben ausgestellt haben. Aufgrund dessen wurde vermutet, dass Bushido mittlerweile zur Mafia gehört.
Bushido im Bundestag: Der Rapper absolvierte bei dem CDU-Abgeordneten Freiherr von Stetten ein Praktikum. Für viele passte das nicht mit Bushido Rüpel-Image zusammen.
dpa 4 Bushido im Bundestag: Der Rapper absolvierte bei dem CDU-Abgeordneten Freiherr von Stetten ein Praktikum. Für viele passte das nicht mit Bushido Rüpel-Image zusammen.
2010: Bushido vor Gericht: Der 31-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 18.000 Euro eingelegt, nachdem er im Frühjahr 2009 bei einer Verkehrskontrolle einen Beamten angepöbelt und einige Wochen später auf einer Homosexuellen-Parade eine Frau und einen Mann beschimpft haben soll.
dpa 4 2010: Bushido vor Gericht: Der 31-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 18.000 Euro eingelegt, nachdem er im Frühjahr 2009 bei einer Verkehrskontrolle einen Beamten angepöbelt und einige Wochen später auf einer Homosexuellen-Parade eine Frau und einen Mann beschimpft haben soll.

Berlin - Gegen Bushido wird wegen Körperverletzung ermittelt. Laut dem Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Auch gegen einen Freund Bushidos, der ebenfalls geprügelt haben soll, sei ermittelt worden. Ob bereits Anklage erhoben wurde, sagte Steltner nicht.

Lesen Sie hier: Bushido und die Mafia: Rapper Kay One packt aus

Wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung ist Bushido bereits von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Grund ist das umstrittene Lied "Stress ohne Grund", das Tötungs- und Gewaltfantasien sowie schwulenfeindliche Parolen enthält. Die Klageschrift wurde zugestellt. Bushido kann sich dazu äußern. Das Gericht entscheidet dann, ob die Anklage zugelassen wird. Außerdem laufen Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.