Happy End vor Gericht: Verfahren gegen Szenewirt Hugo Bachmaier eingestellt

Im Bachmaier Hofbräu waren bei einer Kontrolle Abstände nicht eingehalten worden. Der Betreiber wehrt sich gegen das Bußgeld. Das Verfahren wird eingestellt.
John Schneider
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Muss auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen: Hugo Bachmaier.
Muss auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen: Hugo Bachmaier. © Daniel von Loeper

Ein wenig erleichtert wirkt er am Ende schon. "Das war fair", erklärt Szenewirt Hugo Bachmaier (63) am Donnerstag, nachdem die Amtsrichterin gerade eben ein Verfahren gegen ihn eingestellt hat.

Bachmaier hatte zuvor auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen müssen, weil er im Bachmaier Hofbräu an der Leopoldstraße gegen Corona-Maßnahmen verstoßen haben soll.

Vorwurf: Corona-Regeln bei Bayern-Spiel nicht eingehalten

Am 19. August 2020 spielte der FC Bayern gegen Olympique Lyon. Auch im Bachmaier Hofbräu konnten Gäste das Spiel der Champions League verfolgen. Gemäß den Abstandsregeln, die damals in der Gastronomie vorgeschrieben waren. Dafür hatte Bachmaier ein eigenes Hygienekonzept erarbeitet und umgesetzt.

"Ich habe selbst nachgemessen", sagt er. Und die reduzierte Anzahl der Plätze auf den Fernseher ausgerichtet. Zum fraglichen Zeitpunkt der Kontrolle (22.22 Uhr) habe er sich aber gerade im Außenbereich hingesetzt gehabt.

Anwalt Peter Guttmann erklärt, dass es sein Mandant mit den Corona-Regeln sehr genau nehme. Weder vorher noch nachher habe es irgendwelche Beanstandungen bei Kontrollen gegeben.

Die Situation am 19. August 2020 war halt eine besondere. Dass jubelnde Fans - der FC Bayern gewann das Spiel mit 3:0 - mal hochspringen und sich zu nahe kommen, könne man kaum verhindern. Als die Polizisten sie darauf hinwiesen, habe sie damals sofort reagiert, berichtet eine Angestellte des Lokals im Zeugenstand. "Wir tun unser Bestes."

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Es geht nicht darum, die Maßnahmen in Frage zu stellen

Dennoch flatterte Bachmeier bald darauf ein Bußgeldbescheid über 3.500 Euro ins Haus. Dagegen wehrt sich der Szenewirt. Ohne die Maßnahmen selber in Frage zu stellen, wie sein Anwalt betont.

Richterin Barbara Reiter zeigt am Ende Verständnis für die Nöte der leidgeprüften Gastronomie. Eine etwaige Ordnungswidrigkeit sei jedenfalls nicht vorsätzlich geschehen, sagt sie – und stellt das Verfahren ein.

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3 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Münchner Kindl am 10.12.2021 09:58 Uhr / Bewertung:

    Sehr gute Entscheidung. Die Gastronomie gibt sich doch sehr viel Mühe, allen Anforderungen gerecht zu werden. Und wenn der FCB dann endlich mal wieder die Chance hat, ins Finale zu kommen, mei....

  • dakaiser am 10.12.2021 08:21 Uhr / Bewertung:

    Sehr vernünftig, die Richterin. In der normalen Gastronomie ist die Gefahr eh am geringsten.

  • huraxdax am 10.12.2021 07:16 Uhr / Bewertung:

    Promi-Wirt-Bonus
    So schwächt die Justiz die Bemühungen der Beamten vor Ort, die Maßnahmen überwachen und anzeigen müssen

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