Hamburger Gericht verurteilt Rapper Gzuz zu 18 Monaten Gefängnis

Der Hamburger Rapper Gzuz ist zu einer Haftstrafe von 18 Monaten und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Angeblich wolle man dagegen in Revision gehen.
(stk/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Kristoffer Jonas Klauß alias Gzuz bei einem Auftritt beim Helene Beach Festival
imago images/Jan Huebner Kristoffer Jonas Klauß alias Gzuz bei einem Auftritt beim Helene Beach Festival

Kristoffer Jonas Klauß (32), besser unter seinen Rapper-Namen Gzuz bekannt, ist vom Amtsgericht Hamburg zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Das Mitglied der Hip-Hop-Gruppe 187 Strassenbande habe gegen das Waffengesetz verstoßen, zudem werden ihm Drogenbesitz und Körperverletzung vorgeworfen. Mit dem Urteil von 18 Monaten Haft ohne Bewährung ist der zuständige Richter laut "Welt" sogar noch über die von der Staatsanwaltschaft geforderten 14 Monate Gefängnis ohne Bewährung gegangen.

Hier Musik der 187 Strassenbande hören

Des Weiteren verhängte das Gericht demnach eine Geldstrafe von insgesamt 510.000 Euro, die sich aus 300 Tagessätzen à 1.700 Euro zusammensetze. Laut "Bild"-Zeitung sollen der Rapper und sein Anwalt bereits angekündigt haben, gegen dieses Urteil in Berufung gehen zu wollen. Seit Juni dieses Jahres musste sich der Musiker vor dem Hamburger Gericht verantworten.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.