Haftbefehl gegen Lindsay Lohan aufgehoben
Glück gehabt: Die vorbestrafte Schauspielerin und Sängerin hat nach der Ansicht eines Gerichts nicht gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen. Doch die Richterin setzte ihr eine Frist.
Filmschauspielerin Lindsay Lohan kann aufatmen. Der Haftbefehl gegen die wegen eines Verkehrsvergehens vorbestrafte 22-Jährige ist am Montag nach nur drei Tagen aufgehoben worden. Allerdings setzte die zuständige Richterin Marsha Revel im kalifornischen Beverly Hills ihr eine Frist. Danach muss Lohan spätestens bis zum 3. April an einem neuen Rehabilitationsprogramm teilnehmen.
Der ehemalige Teenie-Star hatte ihr Auto vor knapp zwei Jahren unter Einfluss von Drogen und Alkohol am Sunset Boulevard gegen einen Baum gesetzt. Zur Strafe musste sie einen Tag ins Gefängnis und verpflichtete sich, bis zum Ende ihrer Bewährungszeit im Mai 2010 an einem Alkohol-Erziehungsprogramm für Verkehrssünder teilzunehmen. Ein Verstoß gegen diese Auflage hatte zu dem Haftbefehl am Freitag geführt, bestätigte eine Sprecherin der Justizbehörden im Kreis Los Angeles. Nähere Angaben zu dem Verstoß wollte sie jedoch nicht machen. Dafür berichtete der Entertainmentdienst TMZ.com am Montagabend, dass Lohan kürzlich aus ihrem bisherigen Reha-Programm ausgestiegen war.
«Alle Anweisungen des Gerichts erfüllt»
Ihre Anwältin, Shawn Chapman Holley, hatte den Haftbefehl von Richterin Revel sofort nach dessen Bekanntwerden am Wochenende «ein Missverständnis» genannt und beteuert, dass «Ms. Lohan alle Bedingungen ihrer Bewährung und alle Anweisungen des Gerichts erfüllt» habe. Tatsächlich konnte Chapman Holley die Angelegenheit am Montagmorgen im Saal von Richterin Revel nach kurzer Zeit klären. Lohan selbst war nicht zu der Anhörung erschienen. Sie hatte sich am Wochenende im Haus ihrer Freundin Samantha Ronson in Hollywood Hills vor den Paparazzi versteckt. Sie war durch Filme wie «Freaky Friday - Ein voll verrückter Freitag» und «Girls Club - Vorsicht bissig» bekanntgeworden. (dpa)
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