Günther Jauch verliert Streit um Hochzeitsfotos
HAMBURG - Günther Jauch hat einen Rechtsstreit gegen den Verlag Axel Springer verloren. Der Abdruck eines Fotos, das den TV-Unterhalter beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigt, war nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg nicht rechtswidrig.
Das bestätigte ein Gerichtssprecher in Hamburg. Die «Berliner Morgenpost» und die Berliner Lokalausgabe der «Welt» hatten das Bild gedruckt.
Jauch hatte zwei Klagen über jeweils 130 000 Euro gegen Springer und die Ullstein GmbH geltend gemacht, weil die Fotos gegen seinen Willen entstanden waren. Das müsse er im Hinblick auf seine exponierte Stellung in der Öffentlichkeit hinnehmen, entschied das Gericht. Die Bilder seien aus der «Passantenperspektive» entstanden.
Jauch hatte bereits in erster Instanz vor dem Landgericht verloren und muss nun die Kosten der Berufung tragen. Der Chefredakteur der «Berliner Morgenpost», Carsten Erdmann, wertete das Urteil als Beleg für die hohe Bedeutung der Pressefreiheit in Deutschland. Das OLG ließ keine Revision zu. (dpa)
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