Gnade für Lindsay Lohan – Entzug statt Haft

Der amerikanischen Schauspielerin Lindsay Lohan bleibt eine weitere Haftstrafe vorerst erspart. Die 24-jährige Drogensünderin wurde am Freitag von einem Richter in Beverly Hills stattdessen zu einer weiteren Entzugsbehandlung verdonnert.
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Lindsay Lohan vor Gericht
dpa Lindsay Lohan vor Gericht

LOS ANGELES - Der amerikanischen Schauspielerin Lindsay Lohan bleibt eine weitere Haftstrafe vorerst erspart. Die 24-jährige Drogensünderin wurde am Freitag von einem Richter in Beverly Hills stattdessen zu einer weiteren Entzugsbehandlung verdonnert.

Bis mindestens zum 3. Januar muss sie ihre bereits begonnene Reha fortsetzen. Richter Elden Fox trug Lohan auf, am 25. Februar erneut vor Gericht zu erscheinen. Nach ihrer Entlassung aus dem Entzug muss sie sich weiteren Drogentests unterziehen.

Die letzten Wochen hatte das Party-Girl freiwillig in der Entzugsklinik Betty Ford Center im kalifornischen Rancho Mirage verbracht. Lohan hatte zuvor mit einem verpatzten Drogentest gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen. Der Richter hätte die Schauspielerin dafür auch in Haft schicken können. Die Staatsanwaltschaft hatte 180 Tage hinter Gittern gefordert.

Filmreife Szenen aus dem Gerichtssaal gab es diesmal nicht. Richter Fox hatte Fernsehkameras bei der Anhörung verboten. Bei früheren Auftritten vor Gericht war Lohan häufig in Tränen ausgebrochen. Die Schauspielerin brachte ihre Mutter zu der Anhörung mit. Ihre lange blonde Mähne hatte Lohan zu einem Pferdeschwanz gebunden, sie trug eine schwarze Jacke und Jeans.

Lohan war im Juli wegen Drogendelikten zu jeweils 90 Tagen Haft und einer Entzugstherapie verurteilt worden. Im August wurde sie nach nur knapp zwei Wochen Haft und drei Wochen Reha entlassen – mit Auflagen. Sie musste sich zweimal pro Woche unangekündigten Drogen- und Alkoholtests unterziehen und an Therapiesitzungen teilnehmen. Mitte September fiel ein Drogentest positiv aus. „Leider habe ich tatsächlich meinen letzten Drogentest verpatzt“, räumte Lohan damals beim Kurznachrichtendienst „Twitter“ ein.

dpa

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