Gerichtstermin steht: Ernst August von Hannover klagt wegen Marienburg gegen Sohn

Die Welfenprinzen streiten am 24. März vor Gericht um Schloss Marienburg. Ernst August von Hannover (Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco) wirft seinem Sohn, Ernst August Erbprinz von Hannover, nach der Schenkung "groben Undank" vor.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Welfenprinz Ernst August von Hannover
Welfenprinz Ernst August von Hannover © imago/localpic

Nach einem mehrmonatigen Aufschub im gerichtlichen Streit der Welfenprinzen um das Schloss Marienburg wird es Ende März doch noch ernst: Das Landgericht Hannover hat den Verhandlungstermin in dem Streit zwischen Ernst August Prinz von Hannover und seinem Sohn auf den 24. März (14 Uhr) gelegt. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens von Vater und Sohn sei anders als beim ursprünglichen Termin im vergangenen November aufgehoben worden. Der Grund: Die zuständige 16. Zivilkammer halte eine persönliche Vernehmung "für nicht erforderlich", teilte das Landgericht mit. 

Nach Schenkung der Marienburg: Ernst August von Hannover will Schloss zurück

"Groben Undank" hatte das 68 Jahre alte Oberhaupt der Welfen, Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, seinem Sohn vorgeworfen - und die Marienburg zurückverlangt.

Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover sind seit 1999 verheiratet
Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover sind seit 1999 verheiratet © BrauerPhotos / A.K.

Nach Angaben des Landgerichts Hannover stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch unter anderem auf den Widerruf einer Schenkung infolge "groben Undanks", ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Seinem Sohn hatte er den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt.

Schloss Marienburg wurde zwischen 1858 bis 1869 von König Georg V. von Hannover erbaut
Schloss Marienburg wurde zwischen 1858 bis 1869 von König Georg V. von Hannover erbaut © Julian Stratenschulte/dpa

Der Erbprinz hält die Klage seines Vaters für "substanzlos"

Ernst August Erbprinz von Hannover konterte, die Klage des Vaters sei "substanzlos": "Alle Argumente der Klage sind in der Vergangenheit bereits außergerichtlich entkräftet worden. Der gerichtlichen Auseinandersetzung sehe ich vor diesem Hintergrund gelassen entgegen."

Ernst August Erbprinz von Hannover mit seiner Frau Ekaterina
Ernst August Erbprinz von Hannover mit seiner Frau Ekaterina © BrauerPhotos

Ursprünglich hatte der 38-Jährige die frühere Sommerresidenz der Welfen für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach kamen Schloss und Inventar in eine Stiftung.

Hintergrund der Terminaufhebung war nach früheren Angaben des Landgerichts, dass der Prozessbevollmächtigte der beiden Kläger das Mandat kurzfristig niedergelegt hatte. Die beiden Kläger sind demnach der Welfenprinz Ernst August senior und eine Firma aus Salzburg, eine EAH BetreibungsgmbH.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.