Gericht verbietet Anders bestimmte Kritik an Ex-Frau

Der frühere Modern-Talking-Sänger Thomas Anders muss sich bestimmte Äußerungen über seine Ex-Frau Nora künftig verkneifen.
von  dpa

Der frühere Modern-Talking-Sänger Thomas Anders muss sich bestimmte Äußerungen über seine Ex-Frau Nora künftig verkneifen. Das Landgericht Koblenz verbot dem Musiker am Freitag einige Aussagen aus seiner Autobiografie "100 Prozent Anders".

Koblenz - Die Richter gaben damit einem Antrag auf einstweilige Verfügung seiner früheren Ehefrau statt. Wenn er die Äußerungen dennoch wiederholt, droht ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 000 Euro. In dem Buch wirft Anders seiner Ex-Frau unter anderem Verschwendungssucht vor.

"Wir sind von einigen Ausnahmen abgesehen der Auffassung, dass der Anspruch auf Unterlassung begründet ist", sagte Landgerichtspräsident Hans-Josef Graefen. Zu den Ausnahmen gehören Aussagen über die Eifersucht von Nora Balling. Diese sei in den Medien bereits ausführlich thematisiert worden. Graefen betonte zudem, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt, da Thomas Anders nicht vor Gericht erschienen war.

"Die Entscheidung ist wirksam, aber noch nicht rechtskräftig", erklärte die stellvertretende Medienreferentin des Landgerichts, Ingrid Metzger. Die Gegenseite könne Einspruch einlegen. Falls Anders gegen das Urteil verstößt, müsste dies gegebenenfalls in einem weiteren Prozess festgestellt werden. Der Anwalt von Anders, Christian Schertz, kündigte bereits an, Rechtsmittel einzulegen.

Während Nora - die 14 Jahre mit Thomas Anders verheiratet war - zu der Verhandlung in Koblenz erschien, fehlte der Sänger. Dabei hatte das Gericht das Erscheinen beider Beteiligten angeordnet. Anders hatte nach Angaben des Gerichts über seinen Anwalt schriftlich mitteilen lassen, dass er nicht erscheinen könne. Anders Anwalt stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Kammermitglieder und rügte, dass die Verhandlung öffentlich abgehalten wurde.

Das Gericht entschied sich dennoch dafür, die Sache bereits am Freitag zu entscheiden. Mit Blick auf anstehende Lesungen drohten der Klagenden im Falle einer Verschiebung "wesentliche Nachteile", sagte Graefen. Hinzu komme, dass bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren beschleunigt zu verfahren sei. Graefen verteidigte zudem die öffentliche Verhandlung in dem Fall: "Wir sind der Auffassung, dass es sich nicht um eine Familiensache handelt."

Nora Balling hatte sich auf eine Verschwiegenheitsvereinbarung berufen, die sie und Anders bei der Scheidung getroffen hatten. Diese Vereinbarung hält das Gericht für rechtswirksam. Dass die Gegenseite sie für sittenwidrig erachte, sei nicht nachzuvollziehen, sagte Graefen. Die Verschwiegenheitsvereinbarung sieht nach Angaben des Gerichts vor, dass bei einem Verstoß eine Strafe von 200 000 Mark gezahlt werden muss. Daran habe sich das Gericht bei der Festsetzung des Ordnungsgeldes von 100 000 Euro orientiert.

Anders zeigte sich am Freitagnachmittag bei einer Autogrammstunde in einer Buchhandlung in Dortmund in der Öffentlichkeit. Dabei las er Passagen aus seiner Autobiografie vor, allerdings nichts zum Thema Nora. Zum Prozess selbst äußerte er sich nicht.

Der Verlag Edition Koch aus Innsbruck, bei dem die Autobiografie von Anders erschienen ist, betonte in einer Mitteilung, selbst nicht Partei des Rechtsstreits gewesen zu sein. Daher gelte das "ohnehin nur vorläufige Ergebnis" dem Verlag gegenüber nicht. Alle an dem Rechtsstreit nicht Beteiligten wie der Verlag und alle Buchhändler dürften daher das Buch weiterhin ungehindert verkaufen.

"Fragen zur praktischen Abwicklung können wir nicht klären", hieß es derweil aus dem Landgericht zu den konkreten Folgen der Entscheidung. "Das war auch nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits", sagte Medienreferentin Metzger.

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