Geldstrafe für Nadja Auermann

Das Model Nadja Auermann muss wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro zahlen.
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Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt.
Hannibal Hanschke, dpa 5 Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt.
Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt.
Hannibal Hanschke, dpa 5 Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt.
Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt. Im Bild spricht sie mit ihrem Anwalt Robert Unger.
Jörg Carstensen, dpa 5 Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt. Im Bild spricht sie mit ihrem Anwalt Robert Unger.
Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt. Im Bild spricht sie mit ihrem Anwalt Robert Unger.
Jörg Carstensen, dpa 5 Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt. Im Bild spricht sie mit ihrem Anwalt Robert Unger.
Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt.
Jörg Carstensen, dpa 5 Nadja Auermann vor dem Amtsgericht Tiergarten - das Model wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt.

Model Nadja Auermann muss wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 90.000 Euro zahlen.

Berlin - Das Amtsgericht Tiergarten war überzeugt, dass die 40-Jährige zwischen 1999 und 2002 in Deutschland gelebt und keine Steuern gezahlt hat. Auf den zeitlichen Umfang des Aufenthaltes komme es dabei nicht an, hieß es in der Urteilsbegründung am Dienstag. Der Steuerschaden beträgt 272.000 Euro. 

 

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