Geissens mit unerlaubter Werbung: Droht jetzt eine Strafe?

Gibt es bei "Die Geissens - Eine schrecklich glamouröse Familie" etwa Schleichwerbung? Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat eine Folge der Reality-Soap beanstandet. Droht der Millionärsfamilie jetzt eine Strafe?
Seit acht Jahren flimmert die Reality-Soap der Millionärsfamilie Geiss über den Bildschirm. Seitdem sind Robert und seine Frau Carmen in Deutschland nicht nur TV-Stars, sondern auch beliebte Werbegesichter, wie etwa für die Firma "Müller". Aktuell stehen die Geissens aber für Schleichwerbung in der eigenen Sendung "Die Geissens" in der Kritik.
Schleichwerbung bei "Die Geissens"?
Zum Leben eines Millionärs gehört oft die Präsentation von teuren Luxusmarken wie Gucci, Prada und Versace. Auch Robert und Carmen Geiss zeigen sich gerne mit dem ein oder anderen Luxus-Bling-Bling in ihrer Sendung. Aber ist das direkt Schleichwerbung?
Wann ist Werbung Schleichwerbung?
Nein, denn dazu gehört schon etwas mehr. Dafür muss ein bestimmtes Produkt oder eine Marke in einer Sendung übermäßig präsent sein. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) wird nach eigener Aussage "dann tätig, wenn Programminhalte nicht eindeutig von werblichen Elementen getrennt werden. Das kann dann der Fall sein, wenn im laufenden redaktionellen Programm ohne vorherige Einblendung eines Werbetrenners plötzlich für ein Produkt geworben wird. Aber auch die übermäßige Herausstellung eines Produkts im redaktionellen Programm kann zu einer Aufsichtsentscheidung der ZAK führen".
Droht den Geissens eine Strafe?
Genau das soll in einer Folge "Die Geissens" im Oktober 2018 passiert sein. Während der gesamten Sendezeit seien Produkte der Marke "Roberto Geissini" überpräsent gewesen sein. Die ZAK schreibt in einer Mitteilung: "Während der gesamten Sendezeit war dabei die Marke 'Roberto Geissini' – in Form von auffälligen Motiven, wie Totenköpfen und Kreuzen sowie großen Schriftzügen, auf Shirts, Einrichtungsgegenständen und Caps – allgegenwärtig."
Den Geissens könnte deshalb sogar eine Strafe drohen. Die ZAK ist befugt, "bei bestimmten Verstößen gegen die Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages Bußgelder zu verhängen". Ob es tatsächlich zu einer Strafe kommt, ist nicht bekannt.
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