Für Rechtsstreit: Blake Lively engagiert ehemaligen CIA-Mitarbeiter

Blake Lively und Justin Baldoni befinden sich derzeit in einem erbitterten Rechtsstreit. Nun wird bekannt, dass Lively einen ehemaligen CIA-Mitarbeiter in ihr Team geholt hat.
(dam/spot) |
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Im Rahmen ihres Rechtsstreits hat Blake Lively einen PR-Krisenmanager engagiert.
Im Rahmen ihres Rechtsstreits hat Blake Lively einen PR-Krisenmanager engagiert. © ddp

Neue Entwicklungen im Rechtsstreit zwischen Blake Lively (37) und Justin Baldoni (41). Die Schauspielerin fährt einmal mehr schwere Geschütze auf. Sie holt sich mit dem PR-Manager Nick Shapiro einen ehemaligen stellvertretenden Stabschef der CIA ins Boot, berichtet unter anderem "Variety".

Shapiro soll über 20 Jahre Erfahrung im Krisenmanagement verfügen. Er arbeitete auch für das Weiße Haus unter Ex-US-Präsident Barack Obama (63) und war als Berater des CIA-Direktors tätig.

Blake Lively gegen Justin Baldoni: Worum geht es?

Ende vergangenen Jahres hatte Lively gegen ihren Co-Star und Regisseur von "Nur noch ein einziges Mal" Beschwerde bei der kalifornischen Bürgerrechtsbehörde eingelegt. Baldoni habe ihr während der Dreharbeiten "schweres emotionales Leid" zugefügt. Unter anderem warf sie ihm vor, ihr während der Produktion des Films explizite Bilder und Videos gezeigt zu haben, sie über ihr persönliches Sexleben ausgefragt und versucht zu haben, intime Szenen in den Film einzufügen, die ursprünglich nicht im Drehbuch standen.

Außerdem hat Baldoni angeblich mit einer koordinierten Kampagne versucht, Livelys Ruf zu schädigen, um ihre Anschuldigungen unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

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Im Januar reichte Baldoni selbst eine Klage ein. Lively und ihrem Ehemann Ryan Reynolds (48) warf er darin Verleumdung vor und forderte eine Schadenersatzzahlung in Höhe von mindestens 400 Millionen US-Dollar. Lively und Reynolds hätten demzufolge versucht, "Nur noch ein einziges Mal" von ihm zu stehlen und Baldoni mit falschen Behauptungen "zu zerstören". Neben Verleumdung wirft er den Beklagten eine Form der Erpressung und die Verletzung seiner Privatsphäre vor.

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