Franjo Pooth: Anwalt fordert Haftbefehl

Noch mehr Ärger: Der Münchner Anwalt Lutz Libbertz stellt Strafanzeige gegen den Ehemann von Verona Pooth. Der Vorwurf: Er soll einen Bodyguard falsch verdächtigt haben.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Gute Zeiten, schlechte Zeiten: Verona Pooth und ihr Ehemann Franjo halten fest zusammen.
dpa Gute Zeiten, schlechte Zeiten: Verona Pooth und ihr Ehemann Franjo halten fest zusammen.

MÜNCHEN - Noch mehr Ärger: Der Münchner Anwalt Lutz Libbertz stellt Strafanzeige gegen den Ehemann von Verona Pooth. Der Vorwurf: Er soll einen Bodyguard falsch verdächtigt haben.

Seine Frau tanzte noch auf der Hochzeit von Figaro Udo Walz in Berlin, er ist nach der 27-Millionen-Euro-Pleite aus der Gaudi-Glamour-Öffentlichkeit völlig abgetaucht: Franjo Pooth dürfte nach dem Insolvenz-Wirbel um seine Firma „Maxfield“ derzeit kaum zum Feiern zumute sein.

Dafür sorgt jetzt auch der Münchner Star-Anwalt Lutz Libbertz.

Eben hat er für seinen Mandanten, Veronas Ex-Bodyguard Marc Schuster, Klage wegen Rufschädigung und Umsatzentgang eingereicht. 70.000 Euro soll ihm die einstige Werbe-Ikone zahlen.

Nun legt Lutz Libbertz nochmal nach. Er hat bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Franjo Pooth wegen falscher Verdächtigung eingereicht.

Der Grund: In einem Interview mit der Zeitschrift „Bunte“ hatte Franjo Pooth behauptet, „unser Bodyguard hat private Unterlagen gestohlen. Ich bin zutiefst enttäuscht.“

Für Anwalt Libbertz ist es „völlig frei erfindlich“, wie sich sein Mandant außerhalb der Geschäftszeiten Zugang zu den „Maxfield“-Räumen verschafft haben soll.

Entgegen Franjos Aussage, der Bodyguard hätte einen Generalschlüssel gehabt, meint Anwalt Libbertz: „Herr Schuster hatte keinen Generalschlüssel.“

Pikant für Pooth: Der Münchner Anwalt beantragt jetzt außerdem einen Haftbefehl.

Libbertz’ Begründung: „Im Hinblick auf den Abermillionenschaden ist die Straferwartung über vier Jahre Gefängnisstrafe – und damit wird laut höchstrichterlicher Rechtssprechung Fluchtgefahr angenommen.“

Bringt Lutz Libbertz Franjo Pooth jetzt etwa ins Gefängnis?

Das Gericht wird in etwa einer Woche über den Antrag des Haftbefehls entscheiden.

Kimberly Hoppe

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.