Flucht vor Strafverfolgung: Kim Dotcom darf nicht an sein Vermögen

Kim Dotcom will weiter dafür kämpfen, dass er an sein Vermögen kommt. Das braucht der Internet-Unternehmer, um sich vor Gericht zu wehren.
(hub/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Kim Dotcom will weiter dafür kämpfen, dass er an sein Vermögen kommt. Das braucht der Internet-Unternehmer, um sich vor Gericht zu wehren.

Ein US-Berufungsgericht hat einen Antrag des in Neuseeland lebenden Internet-Unternehmers Kim Dotcom (42) zurückgewiesen: Dotcom, 1974 in Kiel als Kim Schmitz geboren, wollte offenbar ein Millionenvermögen zurück, das im Auftrag der US-Regierung beschlagnahmt worden war, berichtet unter anderem "radionz.co.nz". Die Richter urteilten, dass Dotcom sein Vermögen nicht zurückhaben könne, da er sich weiter auf der Flucht vor der Strafverfolgung befinde. Seine Anwälte wollen nun eine Überprüfung dieser Entscheidung.

Für was sich Kim Dotcom hält, sehen Sie auf Clipfih

Seit 2012 ermittelt das FBI gegen Dotcom. Ihm werden im Zusammenhang mit dem Sharehoster Megaupload kriminelle Machenschaften vorgeworfen, unter anderem Verabredung zu Urheberrechtsverletzung und Geldwäsche. Die Behörden werfen ihm vor, der Filmindustrie einen Schaden von 500 Millionen Dollar zugefügt zu haben.

Solange er außerhalb der USA bleibt, hat er nach dem neuen Urteil keinen Anspruch darauf, sein Geld für seine Verteidigung einzusetzen. Dem Bericht nach entschied das Gericht zwei zu eins gegen Dotcom. Der überstimmte Richter führte an, dass das amerikanische Recht nicht greife, da Dotcoms Vermögenswerte sich außerhalb der USA befinden, nämlich in Hongkong und Neuseeland. In Auckland soll bald endgültig über eine mögliche Auslieferung von Dotcom entschieden werden. Am 23. Dezember 2015 wurde ein Richterspruch veröffentlicht, der Dotcoms Auslieferung an die USA erlaubt. Seine Anwälte gingen in Berufung.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.