Flucht aus Monaco: Muss Fürstin Charlène ihre Kinder zurücklassen?

Charlène ist zwar wieder zu Hause in Monaco, doch die Fürstin machte bei ihren ersten öffentlichen Auftritten einen unglücklichen, fast schon abwesenden Eindruck. Lediglich ihre Kinder Jacques und Gabriella scheinen ihr ein Lächeln abringen zu können, ihrem Ehemann Albert hingegen zeigt sie die kalte Schulter. Vielleicht ist ihr Comeback nur ein kurzes Intermezzo, denn Charlène soll Monaco bald wieder verlassen. Was passiert in diesem Fall mit ihren Kindern?

Darf Charlène ihre Kinder bald nur noch in den Ferien sehen?
Das französische Magazin "Voici" enthüllte vergangene Woche: Die Rückkehr zur Familie soll nur temporär gewesen sein. Angeblich will Charlène ihren Lebensmittelpunkt bald nach Genf verlegen, bekommt dort zwölf Millionen Euro Apanage pro Jahr sowie eigenes Personal!
Aber: Ihre Kinder müsste sie zurücklassen! Jacques und Gabriella sollen bei Albert bleiben und weiter in Monaco zur Schule gehen. Lediglich in den Ferien dürften sie ihre Mutter besuchen. Außerdem sei Charlène verpflichtet, zu Repräsentationsterminen wie etwa der Weihnachtsfeier oder dem Nationalfeiertag in Monaco zu erscheinen.
Charlène und Fürst Albert: Alleiniges Sorgerecht für ihn?
Insider munkeln zudem, dass ein Ehevertrag existiert, der im Falle der Scheidung Fürst Albert das alleinige Sorgerecht für die Zwillinge, Erbprinz Jacques und Prinzessin Gabriella (beide 7), zusichert. Demnach wäre der oben genannte Deal für Charlène die beste Option.
Laut dem Magazin soll in dem Ehevertrag auch von Fürstin Caroline von Hannover die Rede sein: Angeblich wolle Charlène ihrer Schwägerin (65) nie mehr begegnen. Gerüchten zufolge soll Alberts Schwester ihr das Leben am Palast schwer gemacht haben.
Die nächsten Wochen werden zeigen, was an den Abschieds-Gerüchten dran ist – und es Fürstin Charlène möglicherweise tatsächlich wieder in Richtung Schweiz zieht.