Flucht aus Monaco: Muss Fürstin Charlène ihre Kinder zurücklassen?

Erst seit Wochen ist Fürstin Charlène wieder in Monaco. Doch das könnte sich bald schon ändern, wenn man einem französischen Magazin Glauben schenkt. Müsste Charlène ihre Kinder zurücklassen?
Agnes Kohtz |
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Wie geht es Fürstin Charlène. Ihr erster Auftritt seit Monaten bereitet Sorge.
Wie geht es Fürstin Charlène. Ihr erster Auftritt seit Monaten bereitet Sorge. © IMAGO/Andreas Beil

Charlène ist zwar wieder zu Hause in Monaco, doch die Fürstin machte bei ihren ersten öffentlichen Auftritten einen unglücklichen, fast schon abwesenden Eindruck. Lediglich ihre Kinder Jacques und Gabriella scheinen ihr ein Lächeln abringen zu können, ihrem Ehemann Albert hingegen zeigt sie die kalte Schulter. Vielleicht ist ihr Comeback nur ein kurzes Intermezzo, denn Charlène soll Monaco bald wieder verlassen. Was passiert in diesem Fall mit ihren Kindern?

Familienidylle sieht anders aus: Charlène wirkt bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt abwesend und traurig.
Familienidylle sieht anders aus: Charlène wirkt bei ihrem ersten öffentlichen Auftritt abwesend und traurig. © imago/Andreas Beil

Darf Charlène ihre Kinder bald nur noch in den Ferien sehen?

Das französische Magazin "Voici" enthüllte vergangene Woche: Die Rückkehr zur Familie soll nur temporär gewesen sein. Angeblich will Charlène ihren Lebensmittelpunkt bald nach Genf verlegen, bekommt dort zwölf Millionen Euro Apanage pro Jahr sowie eigenes Personal!

Aber: Ihre Kinder müsste sie zurücklassen! Jacques und Gabriella sollen bei Albert bleiben und weiter in Monaco zur Schule gehen. Lediglich in den Ferien dürften sie ihre Mutter besuchen. Außerdem sei Charlène verpflichtet, zu Repräsentationsterminen wie etwa der Weihnachtsfeier oder dem Nationalfeiertag in Monaco zu erscheinen. 

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Charlène und Fürst Albert: Alleiniges Sorgerecht für ihn?

Insider munkeln zudem, dass ein Ehevertrag existiert, der im Falle der Scheidung Fürst Albert das alleinige Sorgerecht für die Zwillinge, Erbprinz Jacques und Prinzessin Gabriella (beide 7), zusichert. Demnach wäre der oben genannte Deal für Charlène die beste Option.

Laut dem Magazin soll in dem Ehevertrag auch von Fürstin Caroline von Hannover die Rede sein: Angeblich wolle Charlène ihrer Schwägerin (65) nie mehr begegnen. Gerüchten zufolge soll Alberts Schwester ihr das Leben am Palast schwer gemacht haben.

Die nächsten Wochen werden zeigen, was an den Abschieds-Gerüchten dran ist – und es Fürstin Charlène möglicherweise tatsächlich wieder in Richtung Schweiz zieht.

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6 Kommentare
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  • Alois Dimpfelmoser am 08.05.2022 07:31 Uhr / Bewertung:

    mal eine blöde Frage: Ist so ein Ehevertrag mit Sorgerechtszuweisungen nicht möglicherweise sittenwidrig? Im romantischen Albert-Palast an der Riviera scheint sich diese Frage aber nicht zu stellen...

  • Witwe Bolte am 07.05.2022 18:26 Uhr / Bewertung:

    Wenn mir jemand jeden Monat 1 Mio schenken würde, dann täte ich in jede Kamera freundlich & happy grinsen.😀

  • sunny1 am 07.05.2022 22:50 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Witwe Bolte

    Wir tollen Deutschen sollten ganz leise sein wenn es um Thema Scheidungsdrama geht...jede dritte Ehe wird hier geschieden, von 100 Paaren gehen 10 Partner regelmässig fremd, Durchschnittsehe dauert 15 Jahre.. bei der Hochzeit vor dem Altar in Weiß und 15 Jahre später wird um jeden Cent gestritten...

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