Fernsehrichter Alexander Hold unterliegt erneut vor Gericht
MÜNCHEN - Fernsehrichter Alexander Hold (Sat.1) hat in einem persönlichen Gerichtsverfahren erneut eine Niederlage erlitten. Der 47-jährige Jurist muss für sein Auto ein Jahr lang ein Fahrtenbuch führen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Augsburg. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist, dass Holds Geländewagen im Juli 2007 bei Göttingen mit 143 statt erlaubter 100 Stundenkilometer geblitzt worden war. Der Fernsehrichter saß nicht selbst am Steuer, nannte aber den auf dem Polizeifoto zu sehenden unbekannten Fahrer nicht. Daraufhin verpflichtete ihn die Führerscheinbehörde zum Führen von Fahrtenbüchern.
Die Klage des ehemaligen Richters und Staatsanwalts, der seit dem Frühjahr auch als Politiker der Freien Wähler im Stadtrat von Kempten sitzt, wies das Verwaltungsgericht Augsburg im vergangenen Jahr ab. Der bayerische Verwaltungsgerichthof bestätigte diese Entscheidung nun, ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss gibt es nicht.
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