Fahrverbot für Oliver Kahn?

Angeblich 83 km/h zu schnell: Die 42-jährige Torwartlegende, Oliver Kahn, muss wegen Raserei erneut vors Amtsgericht.  
von  rah
Er liebt nicht nur schöne Frauen, sondern auch PS-starke Gefährte: Oliver Kahn.
Er liebt nicht nur schöne Frauen, sondern auch PS-starke Gefährte: Oliver Kahn. © dpa

Angeblich 83 km/h zu schnell: Die 42-jährige Torwartlegende, Oliver Kahn, muss wegen Raserei erneut vors Amtsgericht.

Traunstein/München - Torwartlegende Oliver Kahn steht wegen seiner flotten Fahrweise wieder Ärger ins Haus. Er war im Herbst 2009 geblitzt worden, kam aber vor Gericht wegen angeblich „vorauseilender Lichtreflexe“ mit einem Freispruch davon (AZ berichtete). Den kassierte jetzt das Oberlandesgericht München.

Fast doppelt so schnell wie erlaubt soll Kahn am 21. Oktober 2009 auf der Salzburger Autobahn unterwegs gewesen sein. An der Bergener Brücke geriet sein getunter weißer AMG-Mercedes auf dem Weg nach München ins Visier der Verkehrspolizei. Der 650-PS-Bolide hatte laut Messergebnis 163 Sachen auf dem Tacho – erlaubt ist an der Stelle aber nur Tempo 80. Die Bleifuß-Fahrweise des früheren Bayern-Stars zog im März 2011 ein Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht Traunstein nach sich.

Dank seines überaus pfiffigen Rechtsbeistands und eines ganz besonderen Gutachtens endete die Sache für den Millionär allerdings mit einem Freispruch. Ein von ihm beauftragter Privatgutachter präsentierte die Theorie vom „vorauseilenden Lichtreflex“. Dadurch sei der Mercedes erfasst worden, obwohl der Wagen die Messlinie noch nicht erreicht habe. Die Messung könne stimmen oder eben auch nicht, so das Fazit.

Dem widersprach ein Elektronikingenieur des Geräteherstellers massiv: Falschmessungen durch reflektierte Sonneneinstrahlung seien unmöglich. Oliver Kahn blieb bei seiner Aussage, er sei nicht zu schnell gefahren. Das Gericht entschied schließlich nach dem bewährten Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Kahn kam damit um drei Monate Fahrverbot sowie 600 Euro Geldstrafe herum.

Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Rechtsbeschwerde ein. Das Oberlandesgericht entschied jetzt, dass der Fall vor dem Amtsgericht Traunstein neu verhandelt werden muss. Ein Termin steht aber noch nicht fest.

 

 

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