Es wird ernst: Erste Zivilklage gegen Harvey Weinstein eingereicht
Dutzende Frauen gehen seit Oktober mit ihren schlimmen Geschichten über Harvey Weinstein (65) an die Öffentlichkeit. Jetzt wurde in London die erste Zivilklage gegen den einstigen Filmmogul eingereicht. Eine Frau, die anonym bleiben möchte, behauptet, sexuell belästigt worden zu sein, wie "The Hollywood Reporter" berichtet. Im Raum stehen mehrere Punkte, die die Klägerin dem 65-Jährigen anlastet, darunter Körperverletzung, Folgeschäden und entstandene Kosten. (Dieses Buch von Hans Heckel ermöglicht ein Grundverständnis im Bereich Recht - hier können Sie es bestellen)
Die Klage geht auch gegen das Unternehmen The Weinstein Company und baut, neben der Aussage der Frau, auf Untersuchungen von Scotland Yard auf. Die Rechtsanwältin der Frau gab bekannt, dass sich ihre Forderung auf umgerechnet mindestens 335.000 Euro belaufen werde. Auch sei sie nicht überrascht, wenn bald eine Sammelklage gegen Weinstein folgen würde.
Generell gibt es in England im Strafrecht keine Verjährung. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche verjähren allerdings normalerweise nach drei Jahren.
Neben Großbritannien könnte sich Weinstein auch in Los Angeles (Kalifornien), Park City (Utah) und New York City für seine mutmaßlichen Taten verantworten müssen. Denn hier gibt es entweder keine Verjährung, eine andere Zählweise oder sonstige Regelungen, die ein Verfahren möglich machen.