Erol Sander: Trennung von Ehefrau Caroline
Sie waren ein einstiges Glamour-Paar, doch nach 17 Jahren Ehe folgte die dramatische Trennung. Schauspieler Erol Sander und seine Caroline haben sich getrennt. Der 49-Jährige wurde sogar im Juni 2017 von seiner Noch-Frau wegen angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt und wegen angeblichen Besitzes und Konsums von Marihuana angezeigt.
Erol Sander (49) hat über seinen Anwalt erklären lassen, dass er einen Strafbefehl wegen unerlaubten Drogenbesitzes vom Amtsgericht München akzeptiert. Das sei kein Schuldeingeständnis, teilte der Anwalt des Schauspielers mit. Den Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 25.200 Euro wegen Marihuana-Besitzes in nicht geringer Menge habe er aus Rücksicht auf seine Familie und sein privates Umfeld akzeptiert, um eine monatelange öffentliche Berichterstattung über die Verhandlung zu vermeiden. Er habe weder Drogen konsumiert noch besessen, die von der Staatsanwaltschaft München I veranlassten Haar-, Blut- und Urinproben hätten keinerlei Nachweis für einen Drogenkonsum erbracht.
Die Staatsanwaltschaft erklärte dagegen, dass der Strafbefehlsantrag auf Beweisangebote wie Zeugen, Sachverständige und Gutachten gestützt sei. Nach Erörterung der Beweislage mit seinen beiden Strafverteidigern habe man Sander angeboten, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag erhebt, um ihm wegen seiner Prominenz ein besonders belastendes öffentliches Gerichtsverfahren zu ersparen. Die Einspruchsfrist laufe in knapp zwei Wochen ab. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.
Die Ermittlungen gegen den TV-Star ("Mordkommission Istanbul") hatte seine Noch-Ehefrau Caroline Goddet im Juni 2017 mit einer Anzeige wegen illegalen Drogenbesitzes und Konsums sowie einer Anzeige wegen angeblicher Anwendung häuslicher Gewalt angestrengt. Das Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt wurde laut Staatsanwaltschaft München wieder eingestellt. Sander und Goddet lassen sich gerade scheiden. Die beiden haben zwei gemeinsame Sohne (7 und 14).
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren im deutschen Recht, wodurch bei geringfügigen Delikten ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden soll.
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