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Ernst August von Hannover ist wieder frei: AZ erreicht den Staatsanwalt

Nach der Festnahme am Montag hat die Haftrichterin am heutigen Mittwochmittag entschieden, dass der Welfenprinz Ernst August von Hannover (66) nicht in U-Haft muss. Die AZ hat mit dem Staatsanwalt gesprochen.
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Prinz Ernst August von Hannover darf die Justizanstalt Wels wieder verlassen. (Archivbild)
Prinz Ernst August von Hannover darf die Justizanstalt Wels wieder verlassen. (Archivbild) © Tobias Hase (dpa)

Staatsanwalt Christoph Weber zur AZ: "Ja, er ist ist wieder auf freiem Fuß - unter Auflagen." Der Ehemann von Caroline von Monaco (63) muss also nicht in U-Haft! 

Am Mittwochmittag entschied das Landesgericht Wels, dass Ernst August von Hannover (66) "unter Anwendung gelinderer Mittel enthaftet wurde". Allerdings muss der Adelige Auflagen beachten. "Er erhielt insbesondere die Weisungen sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, keinen Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern herzustellen und sich vom mutmaßlichen Tatort im Almtal fern zu halten", berichtet die Polizei. Seitens der Staatsanwaltschaft wird kein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung erhoben. 

Ernst August von Hannover wurde festgenommen

Am Montag war Ernst August von Hannover an seiner Jagdhütte in Grünau (Österreich) festgenommen und in die Justizanstalt Wels gebracht worden. Dorthin darf er momentan aber nicht wieder zurück.

Was passierte an der Jagdhütte von Ernst August von Hannover?

Am vergangenen Montagnachmittag hatten Polizisten das Jagdhaus von Ernst August von Hannover umstellt. Das berichtete die "Kronen-Zeitung". Das Welser Gericht hatte laut Bericht die Festnahme angeordnet, nachdem eine Beamtin und deren Mann Anzeige gegen den 66-Jährigen erstattet hatten. Die Vorwürfe: Nötigung, Bedrohung und Sachbeschädigung.

Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte der AZ am Dienstag einen entsprechenden Vorfall. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

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1 Kommentar
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  • Bluto am 09.09.2020 15:22 Uhr / Bewertung:

    Nur aus Neugier: Dieses "Es gilt die Unschuldsvermutung" - gibt es das für alle Adligen oder erst ab Herzog?
    Gemeines Volk kommt zumindest i.d.R. nicht in den Genuss.

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