Erdogan vs. Böhmermann: Der Streit geht in die nächste Runde!

Es bleibt kompliziert: Satiriker Jan Böhmermann wollte das Urteil zum "Schmähgedicht" nicht akzeptieren und ging in Berufung. Darauf reagiert nun auch der türkische Präsident Erdogan mit einer Anschlussberufung...
von  (ili/spot)

Es bleibt kompliziert: Satiriker Jan Böhmermann wollte das Urteil zum "Schmähgedicht" nicht akzeptieren und ging in Berufung. Darauf reagiert nun auch der türkische Recep Tayyip Erdogan mit einer Anschlussberufung...

Und weiter, immer weiter: Satiriker Jan Böhmermann (36) hatte das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen sein als "Schmähgedicht" bekannt gewordenes Gedicht über Recep Tayyip Erdogan (63) nicht akzeptiert. Dieses hatte die meisten Passagen daraus im Februar 2017 für unzulässig erklärt. Doch Böhmermann möchte das komplette Gedicht weiterverbreiten können und ging daher beim Oberlandesgericht Hamburg in Berufung. ("Menschen Leben Tanzen Welt" von Jim Pandzko feat. Jan Böhmermann können Sie hier downloaden)

Das wiederum lässt der türkische Staatschef nicht auf sich sitzen und will stattdessen auch die restlichen sechs Zeilen verbieten lassen. Sein Kölner Anwalt Mustafa Kaplan legte eine sogenannte "Anschlussberufung" ein, wie das Magazin "Spiegel" meldet, dem der Antrag vorliegt.

Rassismus und Persönlichkeitsverletzung

In dem 18-seitigen Schreiben wird Böhmermann demnach nun auch Rassismus vorgeworfen. Wie es weiter heißt, werde Erdogan in dem Gedicht "nicht kritisiert, sondern als Person entwertet". Schwerwiegender könne eine Persönlichkeitsverletzung wohl kaum sein. Das Gedicht sei laut dem Anwalt keine Satire und falle daher nicht unter die Kunstfreiheit. Die Kunstform werde lediglich "als Vehikel missbraucht, um Erdogan zu beleidigen".

Und wie geht es jetzt weiter?

Wie wird das OLG nun reagieren? Der Fall kann per Beschluss entschieden werden oder im Rahmen einer mündlichen Verhandlung. Mit strafrechtlichen Konsequenzen hat der TV-Mann aber nicht mehr zu rechnen, das entsprechende Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft Mainz im Frühjahr eingestellt.

Jan Böhmermann hatte das Gedicht im März 2016 in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" (ZDFneo) präsentiert.

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