Dschungel-Promi zeigt ausgefüllten Wahlzettel: Ist ein Foto von den Kreuzen erlaubt?

Tessa Bergmeier macht aus ihren Werten kein Geheimnis: Die Veganerin setzt sich mit Leidenschaft für mehr Tierwohl ein. Zur Bundestagswahl offenbart die "Sommerhaus"-Bekanntheit und Dschungel-Promi nun auch eine klare politische Haltung und zeigt ihren ausgefüllten Wahlzettel im Netz. Doch darf man das überhaupt?
Eva Meeks
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Tessa Bergmeier nutzt ihr Wahlrecht und teilt ein Foto vom ausgefüllten Wahlzettel im Netz. Ist das überhaupt erlaubt?
Tessa Bergmeier nutzt ihr Wahlrecht und teilt ein Foto vom ausgefüllten Wahlzettel im Netz. Ist das überhaupt erlaubt? © imago/FutureImage

Tessa Bergmeier (35) ist mit ihrer veganen Lebensweise schon in mehreren TV-Formaten angeeckt. Sowohl im Dschungelcamp 2023 als auch im "Sommerhaus der Stars" 2024 waren Mitstreiter genervt von den moralischen Belehrungen durch die zweifache Mutter. Doch Tessa Bergmeier lässt sich ihre offene Haltung nicht nehmen: Zur Bundestagswahl teilt sie nun sogar eine Aufnahme von ihrem ausgefüllten Wahlzettel.

Tessa Bergmeier zeigt Wahlzettel: "Mein Kreuz für die Linke"

Auf Instagram teilt Tessa Bergmeier einen kurzen Clip mit Fans, der sie beim Ausfüllen ihrer Briefwahlunterlagen zeigt. Die 35-Jährige filmt ihren Wahlzettel und setzt mit einem Kugelschreiber deutlich zwei Kreuze für die Partei "Die Linke". 

Anzeige für den Anbieter Instagram über den Consent-Anbieter verweigert

Unter dem Beitrag fährt Tessa Bergmeier fort: "Mein Kreuz für die Linke! (...) Geht wählen – eure Stimme zählt!" Die TV-Bekanntheit möchte von ihrem Recht auf Wahlgeheimnis offenbar keinen Gebrauch machen. Doch ist es überhaupt zulässig, Aufnahmen vom ausgefüllten Wahlzettel zu posten?

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Tessa Bergmeier postet Wahlzettel: Wie ist die rechtliche Lage?

Mit ihrer deutlichen politischen Positionierung steht Tessa Bergmeier nicht alleine da. Bereits zur Bundestagswahl 2017 wurde diskutiert, ob ein öffentliches Foto vom ausgefüllten Wahlzettel strafbar sei, nachdem zahlreiche Promis Fotos ihrer Kreuze geteilt hatten.

Der Bundeswahlleiter erstattete damals wegen "Verstoß gegen das Wahlgeheimnis" in 42 Fällen Strafanzeige. Er war der Ansicht, dass gemäß §107c Strafgesetzbuch Straftaten vorlagen, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren hätten geahndet werden können.

2018 wurden die Verfahren jedoch von der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden eingestellt. Denn: Ein Verstoß gegen das Wahlrecht liegt nur vor, wenn eine Veröffentlichung von fremden Wahlentscheidungen erfolgt. Da dies bei Tessa Bergmeier nicht der Fall ist, sollte die TV-Bekanntheit mit ihrem Post auf der sicheren Seite sein. Und auch die Stimme der 35-Jährigen bleibt weiterhin gültig.

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3 Kommentare
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  • eule75 am 24.02.2025 19:01 Uhr / Bewertung:

    Da hat es aber jemand nötig, sich in Erinnerung zu bringen!

  • Normalist am 23.02.2025 12:37 Uhr / Bewertung:

    Die Wahl ist der im Prinzip doch egal. Die Schlagzeile ist ihr wichtig.

  • Peterauslaim am 23.02.2025 11:27 Uhr / Bewertung:

    Promi?????? 🤣🤣🤣🤣🤣🤣🤣

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