Dreieinhalb Jahre Knast für Marcus von Anhalt?

Im ersten Steuerprozess gab es vier Jahre Gefängnis für "Protzprinz" von Anhalt wegen Hinterziehung von 800 000 Euro. Jetzt sieht die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre als ausreichend an und genehmigt einen Porsche als "schnellstes Büro der Welt".
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Marcus Prinz von Anhalt darf sich heute die Plädoyers in seinem Steuerprozess anhören.
dpa Marcus Prinz von Anhalt darf sich heute die Plädoyers in seinem Steuerprozess anhören.

Augsburg - Die Staatsanwaltschaft hat in dem neuen Steuerprozess gegen Marcus Prinz von Anhalt eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. In dem Verfahren vor dem Augsburger Landgericht führte der Staatsanwalt am Montag aus, dass der 49-Jährige durch das unzulässige Absetzen seiner Luxusautos fast 660.000 Euro Steuern hinterziehen wollte.

In einem ersten Prozess war der selbst ernannte "Protzprinz" und Bordellbesitzer zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, damals ging es um die Hinterziehung von etwa 800.000 Euro. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf, weil die geschäftliche Nutzung von Rolls Royce und Co. nicht ausreichend geprüft gewesen sei.

Die Verteidiger des 49-Jährigen, der Anfang des Monats an der Sat.1-Show "Promi Big Brother" teilgenommen hatte, machten noch einmal klar, dass sie ihren Mandanten für unschuldig halten. Da der BGH grundsätzlich am Schuldspruch festhielt und ein Freispruch daher nicht möglich ist, forderte Rechtsanwalt Olaf Langhanki eine Strafe, durch die der 49-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss - er hat bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Ein konkretes Strafmaß nannte Langhanki nicht.

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Staatsanwalt bestätigt: Ein Golf ist für den Protzprinz "zu popelig"

Die Luxus-Karossen waren nach Ansicht des Verteidigers nötig, um als Rotlicht-Unternehmer Macht und Erfolg auszustrahlen - auch gegenüber Branchen-Konkurrenten. Zudem habe der Angeklagte, der als Marcus Eberhardt geboren wurde und sich den adelig klingenden Namen von Frederic Prinz von Anhalt gekauft hat, die Fahrzeuge als "ganz klassische Werbemittel" eingesetzt, um seine Person zu vermarkten. Die inszenierte Internet- und Fernsehpräsenz des 49-Jährigen mit seinen Autos sei "professionelles Showbusiness", meinte der Anwalt. "Das hat mit Privatleben nichts zu tun."

Der Staatsanwalt stand Prinz von Anhalt sogar zu, dass er einen Porsche 911 Turbo Coupé als "schnellstes Büro der Welt" absetzen durfte. Ein VW Golf, Passat oder Fiat sei für ihn tatsächlich "zu popelig" gewesen. Darüber hinaus sah der Ankläger die anderen Edel-Fahrzeuge von "Prinz Protz" aber nicht als legitime Geschäftswagen an. Das Urteil soll an diesem Donnerstag verkündet werden.

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