Donald Trump scheitert mit Klage gegen Twitter

Donald Trump zog gegen Twitter vor Gericht, nachdem sein Account gesperrt wurde. Doch nun hat ein Richter in San Francisco die Klage abgewiesen.
(amw/spot) |
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Donald Trump musste eine Schlappe vor Gericht einstecken.
Donald Trump musste eine Schlappe vor Gericht einstecken. © Frederic Legrand - COMEO/Shutterstock.com

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump (75) muss eine Schlappe vor Gericht einstecken. Der 75-Jährige hatte eine Klage gegen den Kurznachrichtendienst Twitter eingereicht. Doch ein Bundesrichter in San Francisco hat diese nun am Freitag (6. Mai) abgewiesen, wie unter anderem CNN berichtet. Trump wollte mit der Klage erreichen, dass sein gesperrter Twitter-Account wieder aktiviert werden muss.

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Twitter hat nicht gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen

Richter James Donato wies die Klage ab, weil Twitter bei der Schließung seines Kontos nicht, wie der Ex-Präsident behauptet, gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstieß. Dies wird durch den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt. Allerdings gelte der erste Verfassungszusatz bei staatlichen Eingriffen und greife nicht bei angeblichen Eingriffen privater Unternehmen, heißt es in der Erklärung.

Damit werde "kein Anspruch nach dem ersten Verfassungszusatz gegen Twitter geltend gemacht", betont der Richter. Deshalb werde die Klage abgewiesen. Doch Donato entschied, dass Trump erneut eine geänderte Klage einreichen kann. Der Kurznachrichtendienst hat bislang noch keinen Kommentar abgegeben.

Donald Trump wurde 2021 verbannt

Donald Trump wurde Anfang 2021 von Facebook und Twitter verbannt, nachdem er dort mit offenbar aufstachelnden Nachrichten dazu beigetragen haben soll, dass es am 6. Januar 2021 zu der gewaltsamen Erstürmung des Kapitols in Washington kam. Mittlerweile hat Trump mit der Plattform "Truth Social" sein eigenes soziales Netzwerk auf die Beine gestellt.

Erst im April hat Tesla-Chef Elon Musk (50) Twitter für 44 Milliarden US-Dollar (umgerechnet 41 Milliarden Euro) gekauft.

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  • Der wahre tscharlie am 07.05.2022 16:35 Uhr / Bewertung:

    "Allerdings gelte der erste Verfassungszusatz bei staatlichen Eingriffen und greife nicht bei angeblichen Eingriffen privater Unternehmen, heißt es in der Erklärung."

    Das wird dann noch richtig interessant werden, wenn Musk bei Twitter loslegt........

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