Diese Corona-Maßnahmen werden verschärft

Angela Merkel (66) und die Ministerpräsidenten haben neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Bundeskanzlerin betonte, es bedürfe "noch einmal einer Kraftanstrengung". Teilweise werden die bestehenden Maßnahmen ab 1. Dezember verschärft. An den Weihnachtsfeiertagen und auch Silvester gelten Sonderregeln.
Geltende Maßnahmen werden verlängert
Zunächst heißt es in dem Beschluss, dass die am 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen bundesweit bis zum 20. Dezember verlängert werden, da eine Trendumkehr bei den Infektionszahlen noch nicht erreicht wurde. Die geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben deshalb weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie kann weiterhin keine Gäste empfangen.
Auch die Übernachtungsangebote im Inland können weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die Regierung rät insbesondere von touristischen Reisen ins Ausland ab, auch im Hinblick auf die Skisaison. Wie geplant, bleiben Schulen und Kindergärten mit dem neuen Beschluss geöffnet.
Private Treffen
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind sind laut Beschlusspapier auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.
Maskenpflicht
Des Weiteren wird die Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen erweitert. Sie gilt an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, "an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten." Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist somit auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen künftig Pflicht.
Inzidenzwert
Es kann zu weiteren Verschärfungen für Gebiete mit besonders hohen Zahlen an Corona-Infektionen kommen. Ab einer sogenannten Inzidenz über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner soll es innerhalb von sieben Tagen im Rahmen einer sogenannten Hotspot-Strategie zusätzliche Einschränkungen geben. Dazu gehören zusätzliche Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhandels.
Quarantänezeit
Eine Lockerung gibt es bei der Quarantänezeit: Durch die in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests haben sich Bund und Länder auf eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit geeinigt. Eine kürzere Quarantänezeit entlaste die betroffenen Bürger und die Gesundheitsämter und mildere die wirtschaftlichen Folgen. Die Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen - unter der Bedingung eines negativen Testergebnisses (Antigen-Schnelltest) - wird deshalb von 14 auf zehn Tage verkürzt.
Sonderregelungen an Weihnachten und Silvester
An den Weihnachtsfeiertagen und auch an Silvester (Zeitraum vom 23. Dezember bis 1. Januar), werden die Regeln zu den privaten Zusammenkünften gelockert. Dann sind Treffen mit maximal zehn Personen unabhängig von den beteiligten Haushalten erlaubt. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht miteingenommen.
Außerdem wurde beschlossen, dass kein allgemeines Feuerwerks- und Böllerverbot zum Jahreswechsel gelten soll. Es wird lediglich "empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten." Die Verwendung von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen wird jedoch untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.