Debbie Rowe macht emotionale Zeugenaussage

Die Ex-Frau des verstorbenen King of Pop, Michael Jackson, hat ihre mit Spannung erwartete Zeugenaussage überstanden. Debbie Rowe brach dabei in Tränen aus.
(dr/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Die Ex-Frau des verstorbenen King of Pop, Michael Jackson, hat ihre mit Spannung erwartete Zeugenaussage überstanden. Debbie Rowe brach dabei in Tränen aus und gab zu Protokoll, dass nicht nur Dr. Conrad Murray Schuld an der Sucht und damit am Tode Jacksons sei. Andere Ärzte seien ebenfalls involviert gewesen.

Der mit Spannung erwartete Auftritt von Debbie Rowe (54), der Ex-Frau von Michael Jackson, vor Gericht war so emotional wie erwartet. Die Mutter von zwei Kindern des King of Pop brach während ihrer Zeugenaussage im Verfahren des Jackson-Clans gegen den Konzertveranstalter AEG Live laut dem Promi-Portal "tmz.com" in Tränen aus.

Hier gibt es das Album "Collection" von Michael Jackson mit seinen größten Hits

Inhaltlich gab Rowe genau das zu Protokoll, was die britische Tageszeitung "The Sun" bereits vor einigen Tagen enthüllte: Jackson soll, so Rowe, bereits seit den 1980er Jahren schwer medikamentenabhängig gewesen sein. Nicht nur sein Leibarzt Dr. Conrad Murray, sondern auch die Mediziner Dr. Arnie Klein und Dr. Steven Hoefflin sollen den Musiker in die Sucht getrieben haben. Murray habe nur zu einem späteren Zeitpunkt "übernommen und ihn letztlich getötet".

In dem Gerichtsprozess verlangt die Familie von Jackson Schadensersatz von der AEG Live. Laut Auffassung der Jacksons soll die Agentur den Sänger in den Tod getrieben haben. Murray sitzt bereits wegen Totschlags in Haft.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.