Das bedeutet der zweite Lockdown für Gastronomie, Kultur und Tourismus

Am Mittwochabend haben sich Bund und Länder auf verschärfte Corona-Maßnahmen geeinigt, die ab 2. November gelten sollen. Unter anderem sind die Gastronomie und kulturelle Angebote davon stark betroffen.
(jom/spot) |
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Angela Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten auf verschärfte Corona-Maßnahmen geeinigt.
Alexandros Michailidis/shutterstock.com Angela Merkel hat sich mit den Ministerpräsidenten auf verschärfte Corona-Maßnahmen geeinigt.

Bund und Länder haben sich geeinigt. Die rasch steigenden Corona-Infektionszahlen sollen mit weiteren Maßnahmen, die ab dem 2. November bis Ende des Monats gelten sollen, gestoppt werden. Angela Merkel (66) sprach in einer Pressekonferenz am Mittwoch (28. Oktober) von einer "nationalen Kraftanstrengung", die noch einmal nötig sei, um den Anstieg der Infektionszahlen zu bremsen. Diese massiven Einschränkungen sollen für Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen und den inländischen Tourismus gelten.

Hier "Angela Merkel: Die Unerwartete" ansehen.

Gastronomie

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Diskotheken und Kneipen sollen vom 2. November an für den restlichen Monat ihre Türen schließen. Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause soll weiterhin möglich sein. Auch Kantinen sollen offen bleiben dürfen.

Kultur und Veranstaltungen

Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeit dienen, sollen im November deutschlandweit weitgehend untersagt werden. Dazu sollen Theater, Opern oder Konzerthäuser ab dem kommenden Montag bis Ende des Monats schließen. Auch Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen, Bordelle, Kinos, Freizeitparks und Messen sind davon betroffen. Der Profisport, dazu zählt auch die Bundesliga, soll im November nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Gottesdienste seien von den Maßnahmen nicht betroffen. Diese könnten mit Beachtung der Hygieneregeln auch weiterhin gehalten werden, erklärte Merkel.

Ab Montag sollen sich zudem nur noch maximal zehn Personen aus zwei Hausständen im Freien treffen können. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel", wird in dem Beschluss erklärt.

Tourismus

Von privaten Reisen und Besuchen von Verwandten soll möglichst abgesehen werden. Touristische Übernachtungsangebote im Inland werden im November verboten. Die Angebote dürfen nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.

Weitere Maßnahmen

Zu den weiteren Maßnahmen zählt die Schließung von Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Groß- und Einzelhandel, Friseursalons sowie Schulen und Kindergärten bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Arbeitgeber werden zudem dazu aufgefordert, ihren Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen.

Nach zwei Wochen wollen sich die Kanzlerin und die Regierungschefs erneut beraten, die Maßnahmen auf ihren Erfolg hin überprüfen und notwendige Anpassungen vornehmen.

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2 Kommentare
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  • am 29.10.2020 13:33 Uhr / Bewertung:

    Nein, warum auch.
    Außerdem weden diese wieder finanziert.

  • meingottwalter am 29.10.2020 07:52 Uhr / Bewertung:

    Schließung der Gastronomie ein schwerer Fehler.

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