Darf der Protz-Prinz aus dem Gefängnis?
Seit fast zwei Jahren sitzt er in Untersuchungshaft, jetzt kann Marcus Prinz von Anhalt hoffen. Der Prozess gegen den Nachtclubbesitzer wegen Steuerhinterziehung muss in Augsburg neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Verurteilung zu vier Jahren Gefängnis aufgehoben, bestätigte am Montag ein Sprecher des Augsburger Landgerichtes.
Das Landgericht hatte Anfang 2015 den selbst ernannten „Protz-Prinzen“ wegen Steuerhinterziehung von mehr als 800 000 Euro verurteilt, weil er seine sechs Luxusautos von der Steuer abgesetzt hatte.
Protz-Prinz Marcus von Anhalt: Ein bekannter Pöbler
In dem neuen Prozess wird es allerdings nicht um die Verurteilung als solche gehen, der BGH hat nur die Strafhöhe moniert. Die Karlsruher Richter seien der Ansicht, bei der Bewertung der Autos müsse ein gewisser betrieblicher Anteil berücksichtigt werden, erklärte Augsburgs Gerichtssprecher Claus Pätzel. „Dadurch würde sich die Höhe des Steuerschadens reduzieren.“
Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt, seinen Adelstitel hatte er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft, den Ehemann von Zsa Zsa Gabor.
Im Sommer 2015 wurde er in Augsburg auch wegen Beleidigung eines Staatsanwalts zu einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt. Der Angeklagte hatte in einem Brief den Beamten als „dümmsten Staatsanwalt der Welt, der schielt, zu klein ist und gerne George Clooney wäre, aber voll ist mit Komplexen“ bezeichnet.