Cora: Hirnlähmung als Todesursache

Am Donnerstag starb die 23-jährige Cora - jetzt steht die Todesursache fest: Die Erotikdarstellerin starb an einer Hirnlähmung. Den verantwortlichen Ärzten droht bei Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Sie starb im Alter von 23 Jahren: Cora, bekannt aus dem Big-Brother-Haus
dpa Sie starb im Alter von 23 Jahren: Cora, bekannt aus dem Big-Brother-Haus

HAMBURG - Am Donnerstag starb die 23-jährige Cora - jetzt steht die Todesursache fest: Die Erotikdarstellerin starb an einer Hirnlähmung. Den verantwortlichen Ärzten droht bei Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Erotikdarstellerin „Sexy-Cora“ ist an einer Hirnlähmung gestorben. Das habe die Obduktion im Institut für Rechtsmedizin am Montag ergeben, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers der Nachrichtenagentur dapd in Hamburg.

Es habe kein Herzfehler vorgelegen. Die Staatsanwaltschaft müsse nun die Ursache für die Hirnlähmung klären und werde dafür weitere Untersuchungen von Sachverständigen in Auftrag geben. Mit zusätzlichen Ergebnissen sei in naher Zukunft nicht zu rechnen, sagte Möllers.

Die aus der TV-Sendung „Big Brother“ bekannte 23-Jährige war am Donnerstag vergangener Woche im Hamburger Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) gestorben. Die Staatsanwaltschaft dehnte daraufhin ihre Ermittlungen auf den Aspekt der fahrlässigen Tötung aus, nachdem sie zuvor bereits wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt hatte.

„Sexy-Cora“, die 1987 als Carolin Ebert in Berlin geboren wurde, hatte am 11. Januar bei einer Brustvergrößerungs-Operation in der Hamburger Alster-Klinik einen Herzstillstand erlitten und danach zunächst im künstlichen Koma auf der Intensivstation im UKE gelegen. Den Hinweis auf mutmaßliche Behandlungsfehler hatten die ermittelnden Beamten von einem Rettungssanitäter erhalten. Laut Möllers waren medizinische Geräte und Patientenunterlagen sichergestellt worden, deren Auswertung andauert. Bei einer Verurteilung drohen den Ärzten bis zu drei Jahre Haft.

Die Untersuchungen richten sich den Angaben zufolge gegen eine 54-jährige Anästhesistin und einen 49-jährigen Chirurgen. Die Behörde gehe ferner der Frage nach, ob die 23-jährige Darstellerin aus der RTL2-Sendung „Big Brother“ Wachstumshormone oder andere Substanzen eingenommen habe. Ebenfalls noch unklar ist Möllers zufolge, ob es während der Operation zu einer Sauerstoffunterversorgung bei der Patientin kam.

Der Erotikstar wollte sich die Brüste Medienberichten zufolge von 70 F auf 70 G vergrößern lassen, mit 800 Gramm Silikon in jeder Brust. Es wäre ihre sechste Operation dieser Art gewesen. Die Alster-Klinik hatte den Vorwurf des Behandlungsfehlers bereits zurückgewiesen.

dapd

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.