Chris Brown muss erneut vor Gericht

Erneut gibt es ein Verfahren für Chris Brown und erneut geht es um Körperverletzung. Ein Gericht in Washington setzte jetzt den ersten Verhandlungstermin fest.
(dr/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Kommt immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt: Chris Brown
Owen Sweeney/Invision/AP Kommt immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt: Chris Brown

Erneut gibt es ein Verfahren für Chris Brown und erneut geht es um Körperverletzung. Ein Gericht in Washington setzte jetzt den ersten Verhandlungstermin fest. Dabei hätte der Hip-Hop-Star dies noch verhindern können, wäre er zu einer Anhörung erschienen.

Rapper Chris Brown (23, "Love More") kommt nicht zur Ruhe: Ein Gericht in der US-Hauptstadt Washington hat den Prozessbeginn für eine Klage gegen Brown wegen Körperverletzung für den 17. April angesetzt. Dies berichtet die Zeitschrift "Washington Post" unter Berufung auf Gerichtskreise. Zu dem Prozess soll es angeblich nur gekommen sein, weil Brown zu einer Anhörung nicht erschienen sei.

Hier gibt's das Album "Fortune" von Chris Brown als CD

Angeblich soll der Musiker im Oktober vor einem Hotel nach einem Streit handgreiflich geworden sein. Erst vor wenigen Tagen wurde berichtet, dass Brown möglicherweise auch im Juli bei einem Basketballspiel gewalttätig wurde und einen Mann gemeinsam mit seinen Bodyguards krankenhausreif schlug.

Alle Hits von Chris Brown finden Sie auch bei deluxemusic.tv

Der Hip-Hop-Star ist für seine Wutausbrüche berüchtigt: Nach einer Auseinandersetzung mit seiner On-Off-Beziehung Rihanna verpasste er ihr im Februar 2009 ein blaues Auge und mehrere Schürfwunden und wurde dafür zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt. Seitdem befindet sich Brown in regelmäßiger psychologischer Betreuung und absolviert bis heute ein Anti-Aggressionsprogramm.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.