Chris Brown droht noch heftigere Strafe

Im Gefängnis sitzt US-Rapper Chris Brown schon. Nun sieht es so aus, als könne es ein längerer Knast-Aufenthalt werden.
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Chris Brown bei einem Auftritt im Oktober - kurz vor seiner Einweisung in die Reha
Owen Sweeney/Invision/AP Chris Brown bei einem Auftritt im Oktober - kurz vor seiner Einweisung in die Reha

Im Gefängnis sitzt US-Rapper Chris Brown schon - zumindest bis zum Prozess wegen einer mutmaßlichen Attacke auf einen Passanten. Nun sieht es so aus, als könne es für den 24-Jährigen ein längerer Knast-Aufenthalt werden: Die Staatsanwaltschaft sieht offenbar neue Anhaltspunkte für eine besonders schwere Tat.

Washington - Chris Brown ("Fortune") zählt spätestens seit seiner Attacke auf Ex-Freundin Rihanna vor ein paar Jahren offiziell zur Riege der Bad Boys des US-Rap. Nachdem er damals aber mit einer Bewährungsstrafe davon kam, gibt es nun Anzeichen, dass der 24-Jährige für seine jüngste Verfehlung längere Zeit in den Knast wandern könnte: Wie das Promi-Portal "TMZ.com" in Erfahrung gebracht haben will, will die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe im Prozess um eine mutmaßliche Attacke auf einen Passanten in Washington noch einmal verschärfen.

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Dem Bericht zufolge haben die Strafverfolger beim Gericht in Washington neue Papiere eingereicht, in denen von Hinweisen auf eine besonders schwere Tat die Rede ist: Browns mutmaßliches Opfer habe derart starke Verletzungen erlitten, dass eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich gewesen sei. Wenn die eingeschaltete Grand Jury dieser Argumentation zustimmt, könnte Browns Strafmaß am Ende deutlich heftiger ausfallen. Bislang war von einer minder schweren Tat die Rede. Die Anwälte des Stars wollen den Prozess hingegen einstellen lassen.

Heikel ist die Lage für Brown ohnehin schon: Sollte er des Angriffs auf den Passanten schuldig gesprochen werden, hätte er gegen die Bewährungsauflagen aus dem Prozess wegen der Attacke auf Rihanna verstoßen. Brown war im März festgenommen worden, nachdem er aus einer Reha-Einrichtung geflogen war. Auch die Wut-Therapie zählte zu seinen Bewährungsauflagen.

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