Bushido-Song: Wowereit will Strafanzeige stellen

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft ein gemeinsames Lied der Rapper Shindy und Bushido, das Politikern den Tod wünscht und mit Gewalt droht. Berlins Bürgermeister Klaus Wowereit will Strafanzeige stellen.
von  dpa

Berlin - Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft ein gemeinsames Lied der Rapper Shindy und Bushido, das Politikern den Tod wünscht und mit Gewalt droht. "Das Video ist uns bekannt."

Die Staatsanwaltschaft ist in die rechtliche Prüfung eingetreten", sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Thomas Fels, am Freitag. Von dem Video hatten die in Berlin erscheinende Zeitung "Kurier" (Samstag) und "Bild.de" berichtet.

Nach Angaben von Fels sind bislang keine Strafanzeigen bei der Berliner Behörde eingegangen. In Bushidos Teil des Songs "Stress ohne Grund" werden die Namen des Comedian Oliver Pocher, der Grünen-Politikerin Claudia Roth, des FDP-Politikers Serkan Tören und des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), genannt.

In einer ersten Stellungnahmen sagte der Sprecher von Claudia Roth, Jens Althoff, am Freitag, das habe nichts mehr mit Rap und Kunst zu tun. "Bushido pöbelt nur noch herum, hetzt menschenverachtend gegen Homosexuelle und Frauen und droht jetzt auch noch Politikerinnen und Politikern offen mit Gewalt." Das sei unterirdisch. "Sonst fällt ihm nichts mehr ein, um irgendwie noch Kasse zu machen."

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, sagte: "Wir Liberale im Deutschen Bundestag stehen für freie Meinungsäußerung. Wir stehen für die freie Entfaltung von Kunst und Kultur. Hier ist aber jede Grenze absolut überschritten." Die gesamte Fraktion verurteilte den Angriff auf Serkan Tören auf das Schärfste.

 

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) werde am Montag Strafanzeige stellen, sagte der stellvertretende Senatssprecher Bernhard Schodrowski am Samstag der Nachrichtenagentur dpa. Außerdem würden weitere rechtliche Schritte geprüft wie Unterlassung oder die Forderung einer Geldstrafe.

 

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