Bully Herbig verliert vor Gericht

Der Schauspieler und Filmproduzent Michael „Bully“ Herbig ist mit seiner Klage gegen einen Softwarehersteller wegen der Veröffentlichung des Computerspiels „Bully – Die Ehrenrunde“ gescheitert.
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Bully Herbig hat eine Schlappe vor Gericht erlitten.
dpa Bully Herbig hat eine Schlappe vor Gericht erlitten.

MÜNCHEN - Der Schauspieler und Filmproduzent Michael „Bully“ Herbig ist mit seiner Klage gegen einen Softwarehersteller wegen der Veröffentlichung des Computerspiels „Bully – Die Ehrenrunde“ gescheitert.

Wie das Münchner Landgericht am Dienstag urteilte, werden durch die Verwendung des Namens „Bully“ zur Bezeichnung eines Computerspiels keine Rechte des gleichnamigen Künstlers verletzt. Es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Künstlernamen und dem Spiel.

In dem Spiel schlüpft der Akteur in die Rolle eines Teenagers, der mitunter handgreiflich gegen seine Mitmenschen vorgeht. Herbig sah sich dadurch in seinen Persönlichkeits- und Markenrechten verletzt. Der Schauspieler forderte neben der Unterlassung der Veröffentlichung des Spiels eine Abmahnung des Herstellers in Höhe von 2000 Euro.

Die beklagte Firma argumentierte, sie ziele mit dem Spieltitel nicht auf Herbigs Künstlernamen, sondern auf die Bedeutung des englischen Ausdrucks „to bully“ (drangsalieren). (dpa)

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