Brown muss Rihanna auf 90 Meter fern bleiben
Fünf Jahre lang darf sich US-Musiker Brown der Frau nicht nähern, die er vor Monaten brutal zusammenschlug. Sängerin Rihanna selbst hätte ein milderes Urteil vorgezogen, heißt es. Doch die Bannmeile akzeptiert sie.
Für den Sänger Chris Brown haben die Schläge gegen seine Ex-Freundin/Freundin Rihanna Folgen: Er ist zu fünf Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er sechs Monate gemeinnützige Arbeit leisten und sich in den kommenden fünf Jahren von dem Popstar fernhalten, mit dem er immer mal wieder liiert war.
Der 20-jährige muss einen Mindestabstand von 90 Metern wahren, sonst droht ihm wegen Verstoßes gegen die Bewährungsauflagen Gefängnis, wie Richterin Patricia Schnegg am Dienstag in Los Angeles betonte. Einzige Ausnahme sind Veranstaltungen der Musikindustrie bei denen er der 21-jährigen Rihanna auf bis zu neun Meter nahe kommen darf. Richterin Schnegg legte außerdem Wert darauf, dass die zuständige Polizei in Browns Heimatstaat Virginia ihr zusicherte, dass der Sänger als gemeinnützige Arbeit keine Sozialarbeit leisten wird, etwa in der Kinderbetreuung, sondern eine körperliche Arbeit. Dafür werde der Polizeichef in Richmond sorgen. Brown muss zudem ein einjähriges Beratungsprogramm zur Vermeidung häuslicher Gewalt absolvieren.
Weniger strenges Urteil erwünscht
Rihannas Anwalt Donald Etra sagte, er und die Popsängerin hätten ein weniger strenges Urteil vorgezogen, das Brown nur jede Aufdringlichkeit oder Belästigung verboten hätte. Rihanna werde jedoch gegen die Bannmeile keinen Einspruch einlegen.
Brown hat den Angriff auf seine damalige Freundin zugegeben und sich im Juli auf seiner Website öffentlich entschuldigt. Der Sänger wurde am 8. Februar verhaftet, wenige Stunden nachdem er laut polizeilicher Ermittlung die 21-jährige Rihanna im Anschluss an eine Party in Los Angeles geschlagen und bedroht hatte. Das Urteil sollte eigentlich erst am Donnerstag gefällt werden. Auf Wunsch seiner Anwälte wurde es um zwei Tage vorverlegt. (AP/nz)