Bohlen hält bei „DSDS“ Ausschau nach neuer Lady GaGa

KÖLN - Nach dem größten Casting ihrer Geschichte startet die RTL-Talentshow „Deutschland sucht den Superstar“ am Mittwoch in die siebte Staffel. Bohlen wünscht sich Kandidaten mit Entertainerqualitäten.
Im September und Oktober 2009 hatten sich nach Senderangaben in 20 deutschen Städten 34.420 Kandidaten vorgestellt. Die Highlights der Castings sind in den ersten sieben Folgen zu sehen, ehe die besten 120 Kandidaten in drei Sendungen zum Recall antreten und in einem mehrtägigem Auswahlverfahren in Köln, in der Karibik und in Schwetzingen ihr Talent im Einzelsingen, in Duetten oder Kleingruppen unter Beweis stellen.
Die Jury bilden wie schon in der sechsten Staffel, aus der Daniel Schuhmacher als Sieger hervorging, Produzent Dieter Bohlen, die frühere MTV-Moderatorin Nina Eichinger und Musikmanager Volker Neumüller. „Hier bekommt man eine ehrliche Meinung von Leuten, die ihr Geschäft verstehen“, sagt Bohlen. Das Musikgeschäft habe sich in den vergangenen Jahren sehr verändert, „DSDS“ sei daher eine „Riesenchance“ für Sänger: „Wie willst du heute als junger Musiker noch bekannt werden?“
Die besten 15 Kandidaten treten in der ersten großen Live-Show „Jetzt oder Nie“ um den Einzug in die zehn Mottoshows an. Juror Bohlen wünscht sich Kandidaten, die neben einer guten Stimme auch Qualitäten als Entertainer haben: „Man muss heute auffallen, das sieht man bei Lady GaGa. Das ist ein kleines Mädchen mit dicken Beinen und keine Traumfrau. Aber sie fällt eben auf. Ihr Outfit ist anders, sie ist anders als die Normalität. So etwas ist gut.“
Auf die markigen Sprüche des 55-Jährigen müssen die Zuschauer in der neuen Runde nicht verzichten „Das habe ich klar und deutlich gesagt, ich lass mir bei 'DSDS' keinen Maulkorb verpassen, dann würde ich lieber aufhören. Entweder, ich kann sagen, was ich denke, oder ich lass das ganz sein.“
Bohlen steht regelmäßig in der Kritik, weil er in der Bewertung der Sangeskünste mit den Kandidaten nicht zimperlich umgeht. 2008 wurde RTL wegen Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen zu einem Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verdonnert.
ddp