Boatengs Anwälte lassen Frage nach Rechtsmitteln offen
Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am Mittwoch auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Gegen das erste Urteil hatte Boateng Berufung eingelegt. Er hat jetzt noch die Möglichkeit, das zweite Urteil mit einer Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht anzufechten.
"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner allerdings in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten. Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert. Auch die Anklagebehörde ließ die Frage nach Rechtsmitteln zunächst offen: "Die Revisionsfrist läuft noch eine ganze Woche."
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