BGH weist Fotoverbot der Beckenbauer-Kinder ab

Erst wenn beide Kinder volljährig sind, wollte Franz Beckenbauer Bilder seiner Sprößlinge in der Presse dulden. Er klagte bis in die letzte Instanz - nun entschied der Bundesgerichtshof grundsätzlich, dass die Pressefreiheit wichtiger ist als der Schutz von Prominentenkindern.
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Frank Beckenbauer und seine Frau haben zwei kleine Kinder - die wollten sie nicht in der Presse sehen.
dpa Frank Beckenbauer und seine Frau haben zwei kleine Kinder - die wollten sie nicht in der Presse sehen.

Erst wenn beide Kinder volljährig sind, wollte Franz Beckenbauer Bilder seiner Sprößlinge in der Presse dulden. Er klagte bis in die letzte Instanz - nun entschied der Bundesgerichtshof grundsätzlich, dass die Pressefreiheit wichtiger ist als der Schutz von Prominentenkindern.

Prominente können die Veröffentlichung sämtlicher Pressefotos ihrer Kinder nicht vorbeugend bis zu deren Volljährigkeit verbieten lassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein solches Totalverbot Bilder der beiden minderjährigen Kinder von Franz Beckenbauer abgelehnt. Die Pressefreiheit habe Vorrang, entschied das Karlsruher Gericht am Dienstag in seinem Urteil, das Grundsatzcharakter hat. Die Fotos des inzwischen neunjährigen Joel Maximilian und der fünf Jahre alten Francesca Antonie waren 2007 in den zum Burda-Verlag gehörenden Zeitschriften «Neue Woche», «Viel Spaß» und «Freizeit aktuell» erschienen. Die Eltern wollten im Namen der Kinder ein Verbot durchsetzen. In der mündlichen Verhandlung sagte die Prozessvertreterin Beckenbauers, Cornelie von Gierke, der Schutz minderjähriger Kinder sei nur mit einem generellen Verbot zu erreichen. Der Anwalt des Verlags betonte dagegen, dass eine Berichterstattung über Prominentenkinder nicht generell untersagt sei. Auch der Vorsitzende Richter Gregor Galke warf die Frage auf, ob über einen 17-jährigen prominenten Fußballersohn nicht berichtet werden dürfe, wenn der mit der A-Jugend einen Pokal gewinne. (dpa/AP)

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