Basketball-Schlägerei: Chris Brown fühlt sich erpresst

Schwere Vorwürfe gegen Chris Brown: Er soll einen Mann nach einem Basketballspiel verprügelt haben. Doch Browns Anwalt wittert falsches Spiel: Er spricht von Erpressung.
(kd/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Chris Brown bei einem Konzert in Philadelphia
Owen Sweeney/Invision/AP Chris Brown bei einem Konzert in Philadelphia

Los Angeles – Rapper Chris Brown (24, "Fortune") geht gegen Martin Ausbon, der ihm vorwirft, ihn nach einem Basketballspiel verprügelt zu haben, in die Offensive. Browns Anwalt Mark Geragos zeigt Ausbon im Gegenzug wegen Erpressung an. Den Grund für diesen Vorwurf liefert ein Schreiben von Ausbons Anwalt, das dem Klatschportal "TMZ" vorliegt. Ausbon werde von der Polizei zur Entscheidung gedrängt, ob er ein Verfahren einleiten wolle, heißt es darin. Ihm wäre jedoch eine finanzielle Entschädigung lieber. 250.000 US-Dollar (etwa 183.000 Euro) verlange Ausbon für den Verzicht auf eine Anzeige. Für Geragos ist der Fall klar: Im Grunde ist das nichts anderes als Erpressung.

Chris Browns aktuelles Album "Fortune" gibt es hier

Die größten Rap-Hits gibt es bei deluxemusic.tv!

Obendrein habe Ausbons Anwalt ihm gegenüber bereits im August zugegeben, dass Brown selbst nie Hand an seinen Mandanten gelegt habe. Der eigentliche Schläger sei auf Video dokumentiert. Ausbon wirft Brown in seiner Klage vor, dass er ihn im Juli 2013 nach einem Basketballspiel zusammen mit drei Bodyguards krankenhausreif schlug. Anlass des Streits soll ein Foul gewesen sein, das Brown Ausbons Ansicht nach begangen habe. Brown habe ihn danach bedroht, und sich dabei als Mitglied der berüchtigten Gang Bloods bezeichnet.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.