Ariana Grande: Stalker muss Abstand halten

Ein offenbar besessener Fan darf sich in den kommenden Jahren der US-Sängerin Ariana Grande und deren Mutter nicht nähern.
(wue/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ariana Grande hat eine Sorge weniger.
Kathy Hutchins / Shutterstock.com Ariana Grande hat eine Sorge weniger.

Ariana Grande (26, "7 Rings") kann durchatmen. Ein US-Gericht hat ein Verbot gegen einen angeblichen Stalker erlassen, der sich in den kommenden fünf Jahren weder der Sängerin noch ihrer Mutter nähern darf. Der Mann müsse bis zum 05. Mai 2025 einen Mindestabstand von umgerechnet rund 90 Metern zu Grande einhalten - sowie zu ihrer Mutter und derer Fahrzeuge und Zuhause. Das berichtet das US-Promi-Portal "TMZ". Zuvor war im März eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen den Mann erlassen worden.

Außerdem dürfe der angebliche Stalker, bei dem es sich um einen besessenen Fan handeln soll, die beiden Frauen weder bedrohen, belästigen, einschüchtern noch auf sonstige Weise kontaktieren. Der Mann war im März festgenommen werden, als er sich unerlaubt Zugang zum Anwesen der Sängerin in Los Angeles verschafft hatte. Bei seiner Festnahme soll die Polizei Zettel entdeckt haben, auf denen er zum Ausdruck gebracht haben soll, dass er Grande gerne umbringen würde.

Hier gibt es die Musik von Ariana Grande im Stream, zum Download und auf CD

Ablenkung im Studio?

Unterdessen scheint Grande sich im Studio aufzuhalten und an neuer Musik zu arbeiten. Die Sängerin hat aktuell ein Bild von sich auf Instagram gepostet, das sie mit Kopfhörern vor einem Mikrofon zeigt. Womöglich stammt die Aufnahme aber auch aus den vergangenen Tagen.

Kürzlich hatten Grande und Justin Bieber (26) angekündigt, dass sie am 8. Mai einen gemeinsamen Song veröffentlichen werden. Die Erlöse aus dem Kauf und den Streams von "Stuck With U" sollen an die "First Responder Children's Foundation" gehen, die unter anderem Stipendien für Kinder von Feuerwehrleuten, Polizisten oder auch Rettungssanitätern finanziert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.