Angebliche Körperverletzung: Britney Spears wird nicht angeklagt

Im August soll es zwischen Britney Spears und ihrer Haushälterin zu einem heftigen Streit gekommen sein. Letztere rief damals sogar die Polizei. Gegen die Sängerin wird nun jedoch nicht weiter ermittelt.
(aha/spot) |
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Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter gegen Britney Spears (39) im Fall der mutmaßlichen Körperverletzung. Wie "The Hollywood Reporter" vor einigen Tagen unter Berufung auf einen Polizisten meldete, soll eine Angestellte der Sängerin behauptet haben, sie sei von Spears geschlagen worden. Im Zuge dessen wurden die Ermittlungen aufgenommen. Wie jetzt bekannt wurde, muss die 39-Jährige jedoch keine juristischen Folgen befürchten.

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"Staatsanwalt Erik Nasarenko hat heute verkündet, dass Britney Spears nicht angeklagt wird im Zusammenhang mit einem Vorfall, der bei ihr zu Hause passiert ist und ihre Haushälterin involviert", heißt es in einer Pressemitteilung des Staatsanwalts vom Mittwoch. Die Anklage sei wegen "unzureichender Beweise" abgelehnt worden. Zudem habe es "keine Schädigung" der Angestellten gegeben - auch ihr Handy sei nicht "wesentlich" beschädigt worden.

Streit um Britney Spears' Hund

Laut der Pressemitteilung habe die Haushälterin am 16. August die Polizei gerufen. Sie soll in einen Streit mit Spears geraten sein - es ging dabei um die tierärztliche Versorgung von Spears' Hund. Während des Streitgesprächs soll der ehemalige Teenie-Star das Handy seiner Angestellten aus deren Hand geschlagen haben. Der Bildschirmschutz sei dabei kaputt gegangen. Die Haushälterin habe keine sichtbaren Verletzungen erlitten.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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