Alice Schwarzer verliert gegen Jörg Kachelmann
Köln - Dies habe das Kölner Oberlandesgericht bereits Ende Mai entschieden und damit eine Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. In betreffendem Fall ging es um eine Glosse aus dem Jahr 2011, in der laut Auffassung des Gerichts eben jener Eindruck erweckt wurde.
Mangels "grundsätzlicher Bedeutung" wurde auch eine Revision nicht zugelassen, heißt es in dem "Spiegel"-Bericht weiter. Schwarzer überlege laut ihrem Anwalt nun, eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Revisionsverbot beim Bundesgerichtshof einzulegen.
- Themen:
- Bundesgerichtshof
- Jörg Kachelmann