Alfons Schuhbeck über Gefängnis: "Kann nicht den großen Macker spielen"

Wegen Steuerhinterziehung muss TV-Koch Alfons Schuhbeck in den Knast. Noch hat er seine Haft nicht angetreten, aber schon vor dem Gefängnisaufenthalt erklärt: "Da kann ich nicht den großen Macker spielen."
von  AZ/(hub/spot)
Alfons Schuhbeck bei einem Auftritt im vergangenen Jahr. Bald muss er ins Gefängnis.
Alfons Schuhbeck bei einem Auftritt im vergangenen Jahr. Bald muss er ins Gefängnis. © imago/Smith

Starkoch Alfons Schuhbeck (74) ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Vor Haftantritt sagte er nun der "Bild", auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, in der JVA in der Küche zu arbeiten oder als Berater sein Wissen über gesunde Ernährung einzubringen: "Da kann ich nicht den großen Macker spielen. Da kenne ich mich auch nicht aus, die Erfahrung mache ich ja dann erst. Das muss man auf sich zukommen lassen. Schaun mer mal."

Alfons Schuhbeck: "Aufgeben ist keine Option"

Schuhbeck arbeitet unterdessen weiter, wie er erklärte: "Aufgeben ist keine Option. Aufgegeben werden nur Pakete und Briefe. Ansonsten wird weiter gewackelt. Ich kann mich nicht hinsetzen und Däumchen drehen", so der Koch: "Ich habe mein Leben lang gearbeitet, ich bin fleißig. Jeder Mensch braucht eine Aufgabe im Leben."

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Bundesgerichtshof bestätigte Haftstrafe für Alfons Schuhbeck

Im Juni wurde bekannt, dass die Verurteilung von Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) "überwiegend rechtskräftig" ist. Lediglich über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck müsse das Landgericht München I neu verhandeln, wie der BGH in Karlsruhe mitteilte. Demnach sei das landgerichtliche Urteil unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren".

Wann muss Alfons Schuhbeck ins Gefängnis?

Die Revision des prominenten TV-Kochs blieb damit überwiegend erfolglos. Der BGH fand keine Rechtsfehler bei Schuldspruch und Strafzumessung. An der Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, zu der das Landgericht München I Schuhbeck im Oktober 2022 verurteilt hatte, ändert sich durch die Entscheidung des BGH nichts. Wann Schuhbeck seine Haftstrafe antreten muss, ist noch nicht bekannt.

Der Bundesgerichtshof sah es als erwiesen an, dass Schuhbeck "im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro", entnommen habe. Zur Manipulation der Umsätze nutzte er demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm. Schuhbeck habe so "insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen", wie der BGH weiter mitteilte.

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