Alfons Schuhbeck plant keine Revision: Wann muss der Star-Koch ins Gefängnis?

Vor einer Woche fiel im Ingwer-Prozess das Urteil , das sein Leben für immer verändern wird: Alfons Schuhbeck (73), gefeierter Starkoch, omnipräsenter Unternehmer und TV-Liebling, hat 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und muss deshalb für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis.
Gefängnisstrafe für Alfons Schuhbeck: Geht er nicht gegen das Urteil vor?
Nach dem Urteil kochte er noch in seinen Südtiroler Stuben, doch in den vergangenen Tagen hat sich der gefallene Sterne-Star nach AZ-Informationen stark zurückgezogen.
Für ein paar WhatsApp der Anteilnahme hat er sich bedankt, ansonsten dürfte er viel nachgedacht – und sich mit seinen Anwälten beraten haben. Denn am Donnerstag ist Schuhbecks F-Tag – um Mitternacht endet die Frist für eine Revision.
Ohne Revision: Wann müsste Alfons Schuhbeck ins Gefängnis?
Wie aus seinem Umfeld zu hören ist, wird er die Strafe akzeptieren, weil er schlussendlich die Verantwortung für sein kriminelles Handeln übernehmen will. Auch unabhängige Rechtsexperten würden ihm auf AZ-Nachfrage nicht empfehlen, in Revision zu gehen.
Laurent Lafleur, Pressesprecher vom Oberlandesgericht München, zur AZ: "Bislang wurde keine Revision eingelegt. Auch ein Rechtsmittelverzicht ist bei der Kammer noch nicht eingegangen."
Gut möglich, dass es am Donnerstag ein offizielles Statement von Schuhbecks Anwälten gibt. Sollte der ehemalige Platzlhirsch das Urteil akzeptieren, wird ihm eine Ladung zum Haftantritt geschickt.
Experten glauben, dass er spätestens im Januar ins Gefängnis muss. Doch auch ein Haftantritt vor Weihnachten ist nicht komplett ausgeschlossen, "wenn die Staatsanwaltschaft so ein Zeichen setzen möchte", wie ein Insider meint.