Alfons Schuhbeck muss im Juni erneut vor Gericht

Auf Alfons Schuhbeck wartet ein neuer Prozess. In wenigen Wochen muss der prominente Koch erneut vor Gericht. Der Vorwurf lautet auf Subventionsbetrug.
(hub/spot) |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Alfons Schuhbeck muss erneut vor Gericht.
Alfons Schuhbeck muss erneut vor Gericht. © imago images/Sven Simon

Dem prominenten Koch Alfons Schuhbeck (75) wird demnächst erneut der Prozess gemacht. Wie es in einer Mitteilung des Oberlandesgericht München heißt, habe die 12. Große Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) "mit Beschluss vom 05.02.2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Angeklagten Alfons S. wegen Subventionsbetrugs u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet".

Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den 75-Jährigen erhoben. Diese wurde zum größten Teil zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Star-Koch wird darin Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen vorgeworfen.

Vier Hauptverhandlungstermine seien nun anberaumt, heißt es in der aktuellen Mitteilung weiter. Der erste Termin ist demnach der 24. Juni 2025, der letzte am 14. Juli 2025.

Er will "mit allen Mitteln versuchen, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen"

Schuhbecks Anwalt Nicolas Stieger (56) wird von der "Bild"-Zeitung mit den Worten zitiert: "Für Herrn Schuhbeck ist es gut, dass der Prozess schon früher als erwartet im Juni stattfindet. Somit herrscht auch Klarheit für ihn." Jetzt könne er sich auf die Verhandlung vorbereiten und würde mit allen Mitteln versuchen, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen.

Alfons Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil im Juni 2023 allerdings weitgehend, es sei "im Wesentlichen rechtskräftig". An der Freiheitsstrafe änderte sich nichts. Im August 2023 trat Schuhbeck seine Haftstrafe an.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Agentur spot on news. Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.