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Mittags Revision – abends Teatro: Worauf Alfons Schuhbeck jetzt pokern könnte

Alfons Schuhbeck legt mittags Revision ein – und abends tritt er im Teatro auf. Was der Starkoch plant, worauf er hofft.
von  Kimberly Hagen, John Schneider
Lässt sich nicht unterkriegen: Alfons Schuhbeck in seinem Teatro in Riem. (Archivbild)
Lässt sich nicht unterkriegen: Alfons Schuhbeck in seinem Teatro in Riem. (Archivbild) © dpa/Düren

Er ist immer für eine Überraschung gut – an diesem Donnerstag gleich für eine doppelte: Mittags legt Alfons Schuhbeck (73) Revision ein – und abends tritt er im Teatro auf.

Schuhbeck will die Strafe "nachvollziehen können"

Der gefallene Starkoch und Platzlhirsch, Profi in Sachen Selbstinszenierung, weiß genau: The Show must go on. Ganz egal, was da zuletzt alles passiert ist (Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen; Haftstrafe in Höhe von drei Jahren und zwei Monaten). Ein bisserl mehr Zeit in Freiheit und im Rampenlicht hat er jetzt praktischerweise eh.

Aber der Reihe nach: Mittags geht beim Landgericht München I ein Fax mit einer Revisionseinlegung ein. Schuhbecks Anwälte verschicken kurz darauf über einen Sprecher ein Statement: "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können."

Alfons Schuhbeck: Revision auf den letzten Drücker

Daher habe Schuhbeck seine Anwälte gebeten, am Donnerstag – dem letzten Tag der Frist – Revision gegen das Urteil einzulegen. Bis zuletzt wurde davon ausgegangen, dass Alfons Schuhbeck sein Urteil akzeptiert.

"Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen", sagt Schuhbeck in der Mitteilung. "Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen."

Revision gegen Urteilsspruch: Alfons Schuhbeck spielt auf Zeit

Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin keine Revision gegen das Urteil einlegen. Was heißt das alles konkret?

Schuhbeck spielt erstmal auf Zeit. Denn wenn er die Urteilsbegründung schriftlich vorliegen hat, hat er einen Monat Zeit, diese prüfen zu lassen. Sollten seine Anwälte einen Verfahrensfehler finden, wird der Bundesgerichtshof das offiziell checken. Liegt tatsächlich ein Fehler vor, wird das Urteil aufgehoben – und der Ingwer-Prozess neu aufgerollt.

Worauf Schuhbeck pokern könnte: Hätte er bis zum neuen Prozess die 2,3 Millionen Euro Steuerschulden durch einen reichen Spezl oder Samariter beglichen, könnte sich das strafmildernd auf das neue Urteil und seine Gefängnisstrafe auswirken.

Bis dahin würde einige Zeit vergehen, die Schuhbeck mit Sachen nutzen kann, die ihm Spaß machen – wie am Donnerstagabend.

Alfons Schuhbeck zu einem Freund: "Das kriegen wir auch noch hin"

Bei der großen Teatro-Premiere wollte er – obwohl die Betreiberfamilie Zipse vorige Woche nach der Verurteilung den Namen "Schuhbecks Teatro" in "Teatro" ändern ließ – um 22.30 Uhr auf die Bühne, um zu singen und sich feiern zu lassen. Verrückt? Nicht in Schuhbecks Welt.

Einem Freund, der ihn abends zuvor am Platzl traf, antwortete er auf die Frage, wie es ihm gehe: "Das kriegen wir auch noch hin."

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