Alfons Schuhbeck droht schon der nächste Prozess
München - Starkoch Alfons Schuhbeck kommt einfach nicht zur Ruhe. Nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht dem 73-Jährigen nun erneut juristischer Ärger.
Wie die "tz" berichtet, hat die Münchner Staatsanwaltschaft I aufgrund des Verdachts von Wirtschaftsstraftaten Ermittlungen gegen Schuhbeck aufgenommen.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Schuhbeck wegen möglicher Insolvenzverschleppung
"Es ist zutreffend, dass wir weiterhin Ermittlungen, auch wegen Insolvenzverschleppung, im Zusammenhang mit Herrn Schuhbeck und seinen Firmen führen, darunter befindet sich auch die Firma Schuhbecks Gewürze GmbH", wird Oberstaatsanwältin Anne Leiding in dem Bericht zitiert.
Die Schuhbecks Gewürze GmbH, die erst nach Schuhbecks Insolvenz im Frühjahr 2021 gegründet wurde, stand erst im Fokus der Justiz. Ihren Sitz hat die Firma in allerbester Lage in der Münchner Innenstadt, im Orlandohaus am Platzl 4a. Nicht gerade die billigste Adresse in der Landeshauptstadt – allerdings sollen dafür von Juni 2022 bis Februar keine Mietzahlungen geflossen sein, obwohl mit dem Unternehmen Einnahmen erzielt wurden.

Bereits im Oktober wurde vom Vermieter, der Messerschmitt-Stiftung, der Mietvertrag gekündigt. Zudem wurde eine Summe in Höhe von über 200.000 Euro eingefordert. Mitte Februar hatte das Landgericht München noch eine letzte Fristverlängerung verkündet, um die ausstehenden Mietzahlungen zu begleichen.
Muss der Gewürzladen am Platzl geräumt werden?
Der Gewürzladen am Platzl ist der letzte verbliebene Betrieb des Starkochs im Herzen Münchens. Doch dieser muss nach zwei Räumungsklagen nun spätestens am 15. März geräumt werden. Das hat auch Auswirkungen auf 60 Arbeitsplätze von Schuhbecks Company GmbH.
Zum Ende des einstigen Schuhbeck-Imperiums gesellt sich nun die Möglichkeit eines weiteren Strafprozesses gegen den Starkoch. So soll es mehrere Anhaltspunkte für mögliche Wirtschaftsstraftaten geben, die derzeit von der Staatsanwaltschaft geprüft werden. Bis es in diesem Zusammenhang Ergebnisse gibt, wird es allerdings noch einige Zeit dauern. Im Raum steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung. Die könnte im Fall einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen.
Gegenüber der "tz" erklärte ein Sprecher des Oberlandesgerichts München, dass eine Insolvenzverschleppung dann vorliege, wenn der Eröffnungsantrag für eine solche "nicht", "nicht rechtzeitig" oder "nicht richtig" gestellt werde.
Schuhbeck droht lange Haftstrafe
Es kann also noch so richtig dicke für den Starkoch kommen, der in seinem Steuerprozess bisher noch keine Schadenswiedergutmachung geleistet hat. Seit dem 15. Februar liegen die Akten seiner Revision beim Generalbundesanwalt, der diese nach Fertigung einer Stellungnahme zum Bundesgerichtshof weiterleiten wird.
Nach dem Gerichtsurteil wegen Steuerhinterziehung steht das Strafmaß für Schuhbeck – nach dessen Revision – noch nicht fest. Dem 73-Jährigen könnten drei Jahre und zwei Monate Haft drohen. Kommt es nun zu einem weiteren Prozess wegen Insolvenzverschleppung, könnte sich die Haftstrafe für den Starkoch noch deutlich verlängern.