Alfons Schuhbeck bald im Gefängnis? So geht es für den Starkoch nach abgelehnter Revision weiter

Die letzten Monate dürften für Alfons Schuhbeck die schwerste Zeit seines Lebens gewesen sein – zumindest bis jetzt. Der Starkoch und Liebling der Münchner Society wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Er legte jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil ein, der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Seit Anfang der Woche ist klar: Die Revision wurde abgelehnt, der 74-Jährige wird seine Haftstrafe definitiv antreten müssen. Wie geht es nun für ihn weiter?
Alfons Schuhbeck hat Millionen am Finanzamt vorbeigeschleust
Mehr als 4,2 Millionen Euro hat Alfons Schuhbeck im Zeitraum von 2009 bis 2015 aus den Kassen von zwei Restaurants entnommen und damit am Fiskus vorbeigeschleust. Die Richterin sprach ihm daher bei der Urteilsverkündung 2022 eine "hohe kriminelle Energie" zu. Der Koch bereut sein Handeln und will Verantwortung dafür übernehmen, trotzdem legte er Revision ein. Nachdem diese nun abgewiesen wurde, könnte er bald hinter Gittern sitzen.
Schuhbeck bald im Gefängnis? Staatsanwaltschaft erklärt, wie es für den Koch weitergeht
Doch wie ist das weitere Prozedere, wie schnell muss Alfons Schuhbeck seine Strafe im Gefängnis antreten? Die AZ hat bei der Staatsanwaltschaft München I nachgefragt. "Zunächst muss die Ermittlungsakte vom Bundesgerichtshof über das Landgericht München I und die Generalstaatsanwaltschaft München zur Staatsanwaltschaft München I zurückgelangen", erklärt die stellvertretende Pressesprecherin Juliane Grotz. Damit könnte es für den 74-Jährigen also sehr schnell gehen. "Sobald uns die Akte mit Urteil und (Teil-)Rechtskraftvermerk vorliegt, leiten wir die Vollstreckung ein."
Wann muss Alfons Schuhbeck seine Haftstrafe antreten?
Noch wurde keine Ladung zum Haftantritt an Alfons Schuhbeck ausgestellt. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagt dazu: "Wie lange es dauern wird, bis die Akte hier wieder eingeht, kann ich nicht abschätzen, dies nimmt von Fall zu Fall unterschiedlich viel Zeit in Anspruch." Könnte der Antritt zur Gefängnisstrafe durch den neuen Prozess über die Einziehungssumme seiner Steuerschuld verzögert werden? "Von der Neuverhandlung über die Einziehung ist der Zeitpunkt des Haftantritts unabhängig, er verschiebt sich dadurch nicht", stellt die Staatsanwaltschaft klar.
Alfons Schuhbeck belastet der Gedanke an die kommende Haftstrafe, wie er vor wenigen Tagen der "tz" erzählte. "Ich kann nicht sagen, dass das nicht in meinem Kopf ist. Es ist präsent, jeden Tag", sagte er dazu und fügte an: "Daran gewöhnt man sich auch nicht. Mal ist es stärker und mal weniger."