Alexander Held möchte seine Frau "neben der Terrasse" begraben

Die letzte Ruhestätte für seine Frau soll der eigene Garten sein, sagt Schauspieler Alexander Held. Vergangene Woche hatte er seine Patricia tot aufgefunden, sie war an inneren Blutungen gestorben.
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Alexander Held mit seiner Frau Patricia Fugger
imago/Sven Simon Alexander Held mit seiner Frau Patricia Fugger

Die letzte Ruhestätte für seine Frau soll der eigene Garten sein, sagt Schauspieler Alexander Held. Vergangene Woche hatte er seine Patricia tot aufgefunden, sie war an inneren Blutungen gestorben. Das eigene Grundstück finde er schöner als einen Friedhof, denn dort habe er sie immer im Blick und werde auch mal "Prost, Patricia" sagen.

Für Alexander Held (55) war die Verleihung des Bayerischen Fernsehpreises am Freitag in München wohl eine der schwierigsten Aufgaben, die er in seinem Leben zu meistern hatte. Lächeln für die Kameras und das, obwohl der Schauspieler erst wenige Tage zuvor seine Frau Patricia Fugger tot aufgefunden hatte. Sie war plötzlich an inneren Blutungen gestorben. Auf der Preisverleihung hatte der 55-Jährige seinen Verlust öffentlich gemacht. Unwohl gefühlt hat er sich auf der Feier dennoch nicht. "Ich war innerlich ganz ruhig und habe deutlich gespürt, dass sie während der Veranstaltung bei mir war", erzählt Held nun der "Bild am Sonntag".

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Auch eine letzte Ruhestätte für seine große Liebe hat er bereits gefunden: Er möchte die Urne im eigenen Garten vergraben, "gleich neben der Terrasse". Vor drei Monaten seien sie auf einer Beerdigung gewesen, da habe seine Frau zu ihm gesagt, dass sie am liebsten in ihrem Garten bleiben würde, wenn sie einmal stirbt, begründet der Schauspieler seine Entscheidung. An dieser Stelle soll eine große Vase voller Blumen stehen. "Ich kann da sitzen und mich mit Patricia unterhalten", sagt Held. Er habe die Vase voll im Blick und werde auch mal "Prost, Patricia" sagen. Denn "das ist etwas ganz anderes, als wenn ich gemessenen Schrittes zum Friedhof gehen würde, möglichst ruhig sein muss und niemanden stören darf."

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